[Debatte] XII/007 - Gesetzesentwurf zur Streichung der Regelung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen

  • Nimmt etwas verschlafend wirkend Platz und eröffnet die Sitzung


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir heute zu Drucksache VII, der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen, gestellt von Minister Georg Gisy für die Landesregierung.

    Unsere Geschäftsordnung sieht dafür 72. Std vor.

    Damit eröffne ich die Debatte über Drucksache VII bis zum 12.07.2022 um 8 Uhr.


    Ich erteile das Wort dem Kollegen Minister Georg Gisy .


    Drückt ein wenig abwesend auf ein paar Knöpfe, bis sein eigenes Mikro aus zu sein scheint.

  • Sehr geehrter Herr (stellv.) Landtagspräsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich denke, der Gesetzesentwurf spricht für sich und die Hintergründe werden ausreichend erläutert. Falls weitere Informationen benötigt werden, stehe ich für Nachfragen selbstverständlich zur Verfügung.

    Das Thema Energieversorgung hat aktuell für uns eine hohe Priorität. Wenn die russische Gasversorgung eingestellt werden sollte und wir zugleich zum Jahresende hin aus der Atomenergie aussteigen, müssen wir die erneuerbaren Energien in einem höheren Ausmaß fördern und die 1000m-Abstandsregelung bei Windkraftanlagen sorgt dafür, dass dies unnötig erschwert wird.
    Wir wollen alles dafür tun, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und sehen zum aktuellen Stand bis zum Jahreswechsel keine Probleme. Allerdings müssen wir dafür sorgen, dass es nicht danach zu Engpässen kommt. Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, also lassen sie uns gemeinsam die Weichen für die Zukunft stellen und uns weniger abhängig von Importen aus anderen Ländern machen und mehr Strom in unserer Heimat erzeugen. Sollten Sie dennoch an dem Gesetzesentwurf zweifeln, beachten Sie bitte, dass aufgrund der Regelungen gemäß dem Immissionsschutzgesetz die Bürgerinnen und Bürger weiterhin geschützt werden.


    Vielen Dank.

  • Herr stellv. Landtagspräsident,

    hohes Haus,


    wollen Sie, allen Enstes eine Windkraftanlage vor ihrer Haustür haben? Denn darrauf läuft der Antrag hinaus.

    Also ich will das nicht! Um es kurz zumachen Ich selbst besitze drei Windhkrafträder , aber diese stehen fern ab meines Gutes, hier sind es sogar 3000 Meter Abstand und sie beanspruchen auch kein Ackerland, sondern stehen auf einem Berg.

    Im es vorweg zusagen ich bin beleibe kein Gegner von Windkraftanlagen, jedoch alles wo es hingehört.

    Eine Windkraftanlage gehört nicht in die Nähe einer bewohnten Ortschaft, egal ob es nun eine stadt oder ein Dorf ist

    Der Antrag des Herrn Kollegen Gisy bezieht sich vermutlich auf einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)?

    Allerding sind beide Autoren dieser Studie sehr links-grün gngehaucht und damit nicht onjektiv. Beide Autoten sind nicht auch länger Mitarbeiter des DIW!

    Ja wir nutzen Windkraftanlagen, aber stellen sie dort auf, wo sie nicht stören, dabei ist die 1000m Meter Abstandsregel sehr von Nutzen und sogar von Nöten.

    Da beschwöre ich Sie, insbesondere die nicht verblendeten bürgerlichen Abgeordneten, erteilen Sie diesen unsinnigen Antrag eine Absage!
    Windkraft Ja, aber mit Abstandregel!

    Es lebe unser NRW.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Streicht die Rockfalten glatt und schreitet zum Podium.


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrter Herr Minister,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    um das wichtigste vorweg zu nehmen; in der grundsätzlichen Intention unterstütze ich diesen Antrag. Jedoch bleiben Fragen offen, die es zu klären gilt.

    Eine pauschale Abstandsregel von 1000m ist nicht mehr tragbar und gehört definitiv verringert. Es ist allerdings nicht die sinnvollste Möglichkeit, diese einfach zu streichen. In diesem Punkt kann ich durchaus die Bedenken des Kollegen von Wildungen teilen; öffnet eine solche Streichung nicht Tür und Tor für tatsächliche Bebauungen im Vorgarten der Bürger? Sie verweisen hierbei auf einen aureichenden Schutz durch das Emissionsschutzgesetz, ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie die entsprechende (verbleibende) Schutzwirkung darlegen und erläutern könnten.

    So betrachtet frage ich mich an dieser Stelle nun, warum eine Streichung effektiver sein sollte, als lediglich den vorgeschreibenen Abstand zu kürzen beispielsweise auf 150m?

    Herr Minister, ich appeliere daher zur Vorsicht; die Klima- und Energiepolitik ist ein zentraler Grundpfeiler für die nächsten Jahrzehnte und derzeit ist die Unterstützung in der Bevölkerung so groß wie nie. Wir sollten dies nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Wenn sie uns diese beiden Fragen kurz zufriedenstellend beantworten bzw. erläutern könnte, dann sind wir gerne bereit, dieses Anliegen zu unterstützen.


    Macht eine kurze Pause.


    Jedoch komme ich um eine anschließende Bemerkung nicht herum; wie Sie absolut korrekt ausgeführt haben, steckt die Bundesrepublik und auch NRW in einer handfesten Energiekrise durch den russischen Würgegriff. Ich halte es in dieser Situation für unabdingbar, dass unsere - zuverlässigen und sicheren - Atomkraftwerke übergangsweise weiterlaufen müssen, um die Bürgerinnen und Bürger durch den noch unzureichenden Ausbau der erneuerbaren Energien zu entlasten und dafür früher auf Kohle zu verzichten. Ich weiß, dass es in der Landesregierung große Vorbehalte gegen die Atomenergie gibt. Aber ich gebe Ihnen mit auf den Weg, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern NRWs schuldig sind, diese Debatte - an anderer Stelle - zu führen.


    Ich danke Ihnen führ Ihre Aufmerksamkeit.


    Geht wieder zu ihrem Platz und setzt sich.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    zunächst einmal freue ich mich immer über politische Diskussionen. Ich muss in diesem Fall leider den o.g. Gesetzesentwurf zurückziehen und Änderungen vornehmen. Sobald dies geschehen ist, erhält das Präsidium den neuen Entwurf vorgelegt.

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Minister Georg Gisy ,


    nachdem der Minister den Gesetzesentwurf zur Nachbearbeitung zurück gezogen hat, schließe ich hiermit die Debatte zu Drucksache XII/007 und danke dem Minister und den Rednerinnen und Rednern.


    Damit ist diese Debatte geschlossen.

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    nach § 22 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, steht es einem Antragstellenden frei, seinen zurückgezogenen Antrag erneut einzubringen.

    In Ermangelung einer Zeitenregelung für ein erneutes Einreichen eines Antrags, wird die Debatte 72 Stunden, 19.07.22 17 Uhr, betragen .


    Ich weise die Kolleginnen und Kollegen vorsorglich auf Punkt A. des Antrags hin mit Verweis auf den verabschiedeten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Artikel 2 auf Seite 9.


    Ich erteile das Wort dem Kollegen Minister Georg Gisy .


    Drückt auf das Knöpfen, um sein Mikro auszuschalten.


    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Sehr geehrter Herr (stv.) Landtagspräsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    zunächst einmal hoffe ich, dass ich hier nicht für Verwirrung sorge und bitte, meine Unkenntnis über das entsprechende Bundesgesetz zur Abstandsregelung der Windkraftanlagen zu entschuldigen.


    Ich denke, es gibt nicht viel zu dem Gesetzesentwurf zu sagen.

    Die 1.000-Meter-Abstandsregelung greift aufgrund des entsprechend verlinkten Bundesgesetzes also nicht mehr und ich befürworte daher die formale Streichung aus dem nordrhein-westfälischen Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches.


    Vielen Dank.

  • Ich danke Ihnen Kollege Gisy.


    Wünscht sonst noch jemand etwas zum Antrag zu sagen?


    Schaut in die Runde und zur Ministerbank.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Label Debatte hinzugefügt
  • Herr Präsident,

    ich bitte diesen Antrag dem Landesverfassungsgericht NRW zur Prüfung vorzulegen.

    Wir sind der Meinung, trotzt der allgemeinenRregelung "Bundesrecht bricht Landesrecht", das wir uns hier nicht in Nibelungentreue ergeben sollten.

    NRW soll seine Abstandregel für Windkraftanlagen beibehalten!

    Es lebe NRW

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Betritt das Rednerpult.


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrter Herr Minister Gisy,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir befinden uns hier zugegeben in einer interessanten Situation. Eine Thematik in Kompetenz des Landes wurde bereits durch ein Bundesgesetz "geschlagen" und hat damit die geltende Gesetzgebung des Landes außer Kraft gesetzt. Nun wollen Sie - in Art einer belanglosen Formalität - das Landesrecht an das Bundesrecht angleichen. Verehrte Damen und Herren, diese Idee halte ich offen gestanden für gefährlich und fahrlässig.


    Wir erleben seit jeher, dass das Interesse der Bürger an der Landespolitik weniger vorherrscht als an der Bundespolitik. Viele wissen nicht einmal genau, welche Kernkompetenzen wo liegen. Die Gründerväter der Bundesrepublik hatten Ihre guten Gründe, sie föderal zu gestalten. Der latenten Verschiebung von Landeskompetenzen in Bundeshände sollten wir nicht leichtfertig Vorschub leisten, wie es bereits in einigen anderen Fällen geschehen ist.


    Mir ist bewusst, dass einige von Ihnen meine Worte hier für überdramatisierend halten werden, aber ich halte das Abschaffen von Landesgesetzen, die deren Kompetenzen abdecken in Anpassung an Bundesgesetze für einen riskanten Präzedenzfall. Sollen wir in Zukunft einfach alle Gesetzgebungskompetenzen an den Bund abgeben?


    Sehr geehrter Herr Minister Gisy, inhaltlich bin ich sehr nahe bei Ihnen, was ich ja in meiner Rede vergangene Woche auch deutlich gemacht habe. Jedoch halte ich nach wie vor eine schlichte Abschaffung des Regelung für nicht sicher, sondern würde klar eine angepasst Regelung befürworten, beispielsweise eine Reduzierung von 1000 auf 150 Meter oder vergleichbares. Dies würde - selbst wenn es aktuell durch Bundesrecht übertrumpft wird - eine Sicherheit für die Bürger NRWs bedeuten, dass auch im Fall der Fälle keine wilden Windräder im Vorgarten stünden. Eine Streichung führt uns in ein juristisches Nullum und damit in Abhängigkeit des Bundes.

    Anmerkend dazu würde ich es sehr begrüßen, wenn die entsprechende Entscheidung des Bundestages zur allgemein besseren Verständlichkeit zugänglich gemacht werden könnte. Womöglich würde dies sogar einige meiner Bedenken entkräften.


    Lassen Sie mich zusammenfassen; dieser Antrag ist mit einer simplen und durchaus nachvollziehbaren Intention eingebracht worden. Er birgt jedoch nach neuester Erkenntnis keinen direkten praktischen Nutzen. Der jedoch möglicherweise folgende Rattenschwanz birgt ein juristisches Risiko, welches wir den Bürgern NRWs so nicht zumuten möchten.


    Vielen Dank.


    Setzt sich wieder auf Ihren Platz.


    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Anastasya Liebermann ()

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Kollege von Wildungen,


    die Geschäftsordnung sieht eine Prüfung durch das OVG NRW nicht vor. Solcherlei Dinge sind einzelnen Personen oder Parteien vorbehalten, Anträge, welche hier im Hause positiv abgestimmt wurden, überprüfen zu lassen. Sofern dies also ein Antrag an das Präsidium war, muss ich diesen wegen Unzulässigkeit abweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Antrag stand abermals 72 Std für eine Debatte zur Verfügung.

    Hiermit schließe ich diese und unterbreche die Sitzung um die namentliche Abstimmung einzuleiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen