Nimmt etwas verschlafend wirkend Platz und eröffnet die Sitzung
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
kommen wir heute zu Drucksache VII, der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen, gestellt von Minister Georg Gisy für die Landesregierung.
Unsere Geschäftsordnung sieht dafür 72. Std vor.
Damit eröffne ich die Debatte über Drucksache VII bis zum 12.07.2022 um 8 Uhr.
Ich erteile das Wort dem Kollegen Minister Georg Gisy .
Drückt ein wenig abwesend auf ein paar Knöpfe, bis sein eigenes Mikro aus zu sein scheint.
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Zwölften Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter Minister Georg Gisy und andere Ressorts der Landesregierung.
Drucksache XII/VII
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der 1000m-Abstandsregelung von Windkraftanlagen
A. Problem
Gerade in der aktuellen Zeit gilt, dass wir die Weichen für die Zukunft stellen müssen und anfangen müssen, mehr nachhaltigen Strom im Inland zu produzieren und uns weniger von anderen Ländern abhängig zu machen. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat dies mehr als deutlich gemacht. Wir wollen möglichst auf fossile Energieträger verzichten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleisten. Als Landesregierung stehen wir daher in der Pflicht, kurzfristig zu reagieren und alles dafür zu tun, dies zu erreichen. Dazu gilt es nun, dringend die hohen Hürden zu um Ausbau der Windkraft abschaffen. Die pauschalen Mindestabstände von 1.000 Metern zur Wohnbebauung behindern nun die Erreichung der Ausbauziele, da die notwendigen Windenergieprojekte nicht realisiert werden können. Aus Stellungnahmen von Verbänden wird deutlich, dass die bisher unveröffentlichte Potenzialstudie des LANUV zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verzicht auf die pauschalen Mindestabstände das Flächenpotenzial für die Windenergie in NRW um 52 Prozent erhöhen würde. Gleichzeitig gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg für die vorgebrachte Behauptung, dass pauschale Mindestabstände die Akzeptanz der Bevölkerung für neue Windenergieanlagen erhöhen würden.
B. Lösung
Eine vollständige Streichung der § 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen führt zu einem Wegfall der in NRW bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. Damit werden relevante Flächenpotenziale für die Windenergie freigegeben. Diese ermöglichen den schnelleren Ausbau der Windenergie, wie er auch von der Landesregierung als Ziel ausgegeben ist. Da die Anwohnerinnen und Anwohner auch bei einer Rücknahme der pauschalen Mindestabstände über das Bundesimmissionsschutzgesetz wirksam geschützt sind, überwiegen die Vorteile einer Streichung.
C. Alternativen
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage.
D. Kosten
Keine zusätzlichen Kosten
E. Zuständigkeit
Zuständig ist das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligt sind alle übrigen Ressorts der Landesregierung.
F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände
Für die Gemeinden führt das Gesetz grundsätzlich zu größeren Potenzialen für den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gemeindegebiet. Insbesondere diejenigen Gemeinden, die einen Ausbau der Windenergie unterstützen möchten und eine Abweichung von dem pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand ermöglichen möchten, sind nun nicht mehr dazu gezwungen dafür aufwendig die bauleitplanerischen Grundlagen zu schaffen. Dadurch ergeben sich potenziell erhebliche positive Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen in NRW.
G. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Der Gesetzentwurf ermöglicht einen stärkeren Ausbau der Windenergie in NRW. Dieser leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landes- und der Bundesregierung und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung.