XII/005 | Große Anfrage zur Gefahr durch den Rechtsextremismus

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Abgeordnete Emilia von Lotterleben hat eine Große Anfrage an die Bundesregierung zum Thema "Gefahr durch den Rechtsextremismus" auf Drs. XII/005 eingereicht. Ich fordere die Bundesregierung nach § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung auf, diese mündlich oder schriftlich innerhalb von 5 Tagen zu beantworten.


    Ich mache zudem darauf aufmerksam, dass nach § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine 72-stündige allgemeine Aussprache über die Antwort der Bundesregierung stattfinden kann, soweit dies durch zwei Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion beantragt wird.



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/005


    Große Anfrage

    des Abgeordneten Emilia von Lotterleben



    Anfrage zur Gefahr durch den Rechtsextremismus


    Anlage 1


    Anfrage zur Gefahr durch den Rechtsextremismus


    Wir fragen die Bundesregierung


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Rechtsextremismus ausgehende Gefahr für die deutsche Bevölkerung und/oder für die Demokratie?
    2. Wie viele Rechtsextremistische Gruppierungen in der Bundeswehr, der Polizei oder den deutschen Geheimdiensten sind der Bundesregierung bekannt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln)
    3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Unterwanderung der deutschen Strafverfolgungsbehörden und der Bundeswehr durch Rechtsextreme Kräfte zu verhindern?
    4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass der FFD Abgeordnete Christian von Wildungen eigenmächtig eine nicht-gewählte Bundesregierung ausruft, und sich selbst zum Präsidenten und/oder Kanzler ernennt? Welche Gegenmaßnahmen sind im Falle eines Falles geplant?
    5. Plant die Bundesregierung das Parteiverbotsverfahren gegen die FFD zu unterstützen?



    Emilia von Lotterleben



    Bemerkungen

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    Deutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/005


    Antwort

    der Bundesregierung vertreten durch den Bundesminister des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz Robert Godick



    auf die große Anfrage auf Drs. XII/005


    Anlage 1


    Anfrage zur Gefahr durch den Rechtsextremismus


    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Rechtsextremismus ausgehende Gefahr für die deutsche Bevölkerung und/oder für die Demokratie?


    Rechtsextremismus stellt in den letzten Jahren, aufgrund des Anstieges der Popularität rechtsextremistischen Gedankenguts und Gruppierungen, zunehmend eine größere Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland dar. Das Bundesministerium des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklungen in diesen Gruppierungen und wird Maßnahmen ergreifen, um gefährlichere Gruppierungen aufzulösen. Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Anzahl der statistisch erfassten Straftaten von 2020 auf 2021 gesunken sind. Dies ist vermutlich jedoch auch ein Effekt der SARS-CoV-2 Pandemie. Für eine genauere Bewertung sind weitere Statistiken die in diesem Jahre folgen werden zu Rate zu ziehen.


    Aufgrund der Verknüpfung und gegenseitige Radikalisierung im Internet auf verschiedenen Social Media (wie Facebook, Instagram oder Twitter) als auch Messengerdiensten (wie Signal, Telegram), ist es vielen Gruppierungen wie den Reichsbürgern oder Radikalisierten Rechtsradikalen Gruppen möglich, weitere Anhänger zu rekrutieren und eine besser Absprache wie je zuvor zu erreichen. Das Personenpotential stieg auf 33.900 Personen und die Anzahl gewaltbereiter Rechtsextremisten stieg ebenso auf 13.500 Personen. Im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie und den Maßnahmenkritischen Demonstrationen Im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie und den Maßnahmenkritischen Demonstrationen, der Flutkatastrophe und ähnlichen Geschehen wurde ein vermehrter Versuch der Instrumentalisierung dieser Proteste beobachtet um rechtsextremistische, rechtsradikale und antisemitische Narrative zu verbreiten.


    Die Bundesregierung geht gegenwärtig nicht von einer zu großen Gefahr für den Demokratischen Aufbau unseres Staates und für die Sicherheit der Bürger aus, ist jedoch gewarnt und beobachtet die Entwicklungen eingehend und traf und trifft Vorbereitungen auf Mögliche, schwere Angriffe auf unsere Demokratie. Der Bericht des Bundesverfassungsschutzes liegt dem Innenministerium vor und ist seit seiner Veröffentlichung Gegenstand breiter Debatte innerhalb des Hauses. Für weitere Informationen bitte ich auf einen Blick auf den Bericht des Verfassungsschutzes, der diesem Hause vorliegt und HIER zu finden ist.


    2. Wie viele Rechtsextremistische Gruppierungen in der Bundeswehr, der Polizei oder den deutschen Geheimdiensten sind der Bundesregierung bekannt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln)


    Der Bundesregierung, auch Aufgrund von Meldungen aus den Bundesländern und investigativen Forschungen, als auch Geheimdienstlichen Informationen Rechtsextremisten und Rechtsextremistische Gruppierungen in der Bundeswehr, der Polizei und den deutschen Geheimdiensten bekannt. In einem Zeitraum von drei Jahren wurden 327 Fälle von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der Polizei, der Bundeswehr und dem Verfassungsschutz gemeldet. Dies ist ein Anstieg, deckt aber nur eine Dunkelziffer auf. Das Bundesinnenministerium ist zufrieden mit der Verkleinerung der Dunkelziffer und führt die Bestrebung, weitere Fälle aufzudecken weiter. Es bestehen dabei Verbindungen zu Rechtsextremen Chatgruppen oder auch Verbindungen zu Verfassungsschutzrelevanten Gruppen, Personen und Netzwerken innerhalb verschiedener Parteien wie die Verdachtsfälle und zu beobachtenden Gruppierungen in dieser. Bezüglich konkreten Gruppierungen kann das Bundesministerium des Inneren keine weitere, öffentliche Auskunft geben.


    3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Unterwanderung der deutschen Strafverfolgungsbehörden und der Bundeswehr durch Rechtsextreme Kräfte zu verhindern?


    Bereits heute sind Maßnahmen in Kraft, um potentielle Extreme zu erkennen und auszusortieren. In unseren Geheimdiensten werden intensive Hintergrundchecks durchgeführt und die politische Gesinnung von Polizistinnen und Polizisten ergründet. Dass diese Maßnahmen nur ein kleines Puzzleteil der Bekämpfung der Unterwanderung sind, ist dem Bundesinnenministerium bekannt. Weiterhin müssen die Dunkelziffern erkannt und die Extremistischen Kräfte aus den Behörden entfernt werden. Mögliche weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Entfernung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis sind gegenwärtig innerhalb des Innenministeriums in Beratung. Darunter auch eine mögliche Anpassung des Bundesdisziplinargesetzes. Diese Beratungen worden bisher nicht in das Kabinett getragen.


    4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass der FFD Abgeordnete Christian von Wildungen eigenmächtig eine nicht-gewählte Bundesregierung ausruft, und sich selbst zum Präsidenten und/oder Kanzler ernennt? Welche Gegenmaßnahmen sind im Falle eines Falles geplant?


    Die Bundesregierung bewertet die Gefahr durch eine Übernahme oder einem undemokratischen Machtgriff als sehr gering. Bereits in der Vergangenheit haben Personen eigene Deutsche Staaten ausgerufen. Diese Bestrebungen wurden durch Strafverfolgungsbehörden bearbeitet und eingeschränkt. Im Falle des Falles wird die Bundesregierung eben jene Juristischen Wege einleiten, wie sie es auch zuvor wurden. Die Bundesregierung vertraut auf die Entscheidungen der Gerichte in einer solchen Sache. Sollte im Zuge einer solchen Ausrufung Gewalt gegen den Deutschen Staat angewendet werden, werden wir die Polizeilichen und Juristischen Wege vollends ausschöpfen. Außerdem besteht eine stetige Zusammenarbeit zwischen den Fachministern des Bundes und der Länder als auch der Polizei dieser Länder um solche Bemühungen zu beobachten und zu beenden.


    5. Plant die Bundesregierung das Parteiverbotsverfahren gegen die FFD zu unterstützen?


    Die Bundesregierung lehnt die Beantwortung dieser Frage ab. Zu diesem laufenden Verfahren wird die Bundesregierung sich grundsätzlich ausschließlich vor dem Obersten Gericht äußern. Die Bundesregierung vertraut auf das juristische Verfahren, dass im Obersten Gericht gegenwärtig geführt wird und wird infolge einer Entscheidung des Gerichtes auch dementsprechend handeln.







    Die Bundesregierung


    i.A.


    Robert Godick

    Bundesminister des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz