XII/003 | Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022 (zurückgezogen)

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen zur Debatte über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Nachtragshaushaltes auf Drs. XII/003. Für die Aussprache sind 72 Stunden vorgesehen. Das Wort zur Begründung des Antrages hat die Bundesfinanzministerin.


    Nickt Frau Christ lächelnd zu.




    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines ersten Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

    (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022)


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    ErstesNachtragshaushaltsgesetz2022.pdf




  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    mit diesem Nachtragshaushalt, mit dem die neue Bundesregierung auf gesetzgeberischer Ebene in ihre Amtszeit startet, unterstreichen die Koalitionäre ihre Haltung in der Finanzpolitik: einerseits erkennen wir die Notwendigkeit des Tätigens bestimmter Ausgaben, auch in Krisenzeiten, an – andererseits sind wir uns unserer Haltung zu längerfristig gedachter, nachhaltiger Finanzpolitik bewusst. In der kommenden Legislaturperiode werden wir klimaschädliche steuerliche Befreiungen, etwa für Kerosin und den internationalen Flugverkehr in der Energie- und der Umsatzsteuer, streichen und so Mehreinnahmen generieren, wodurch Bedarf an Nettokreditaufnahme sinkt. Andererseits streichen wir nicht weiter notwendige Veranschlagungen. Insbesondere, das haben sich die Koalitionäre zum Ziel gemacht, werden jetzt 630 Millionen Euro an Entwicklungshilfezahlungen an China, einem wirtschaftlich potentem Staat, der diese Hilfe nicht mehr benötigt, eingestellt. Weitere Ausgabenposten, unter anderem die nicht erfolgte Gründung eines Bundesunternehmens für Glasfaserausbau, wurden gestrichen.


    Insgesamt ist es uns so möglich, in der wirtschaftlich kritischen Situation notwendige Ausgaben, etwa im Bereich der Sozialpolitik, weiter zu tätigen und gleichzeitig nicht weiter notwendige Ausgabenposten zu streichen, sodass wir nicht mehr von einer Nettokreditaufnahme von 129,7 Milliarden Euro, sondern von einer in Höhe von 109,3 Milliarden Euro – das sind immerhin 20,4 Milliarden Euro weniger, ausgehen können. Gleichzeitig setzen wir hiermit ein Zeichen: die Staatsverschuldung sollte so gering wie möglich gehalten werden. 2009, im Zeichen der steigenden Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland, wurden verfassungsmäßige Fiskalregeln in unserem Grundgesetz mit der Schuldenbremse verankert. Diese ist von ihrem Grundprinzip her schon sinnvoll – über die jeweilige Ausgestaltung sollte natürlich diskutiert werden -, das haben uns die europäischen Staatsschuldenkrisen ab 2009/2010 gelehrt. Das heißt aber nicht, dass notwendige Ausgaben nicht getätigt werden sollten: wenn es in Anbetracht einer wirtschaftlichen und sozialen Schieflage, so wie jetzt, notwendig wird, mehr Geld in die Hand zu nehmen, so sollte das auch erfolgen. Unser Kompass ist klar: notwendige Ausgaben sind zu tätigen, da besteht kein Zweifel. Aber die Staatsverschuldung sollte im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik möglichst gering gehalten werden. Dafür stehen wir ein, das zeigt dieser Nachtragshaushalt und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung, herzlichen Dank!

  • Dr. Matthias Linner

    Hat den Titel des Themas von „XII/003 | Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022“ zu „XII/003 | Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2022 (zurückgezogen)“ geändert.