Gesetz zur weiteren Anpassung des vDeutschen Gesetzbuches und zur Anpassung von Vorschriften über die SimOff-Gerichtsbarkeit
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Also, ganz kurz, worum geht es hier?
1. Mit der Änderung von § 5a vDGB soll verhindert werden, dass Accounts, die nur dazu dienen, SimOff-Ämter auszufüllen (Bundeswahlleitung, Moderation, ...) nicht in Ermangelung an SimOn-Beiträgen, die nichts mit einem SimOff-Amt zu tun haben, als inaktiv gewertet werden, sodass Kontinuität sichergestellt wird.
2. Mit der Änderung von § 17 ModAdminG soll dafür gesorgt werden, dass Anträge grundsätzlich nur noch nach Hinweis durch das Gericht an die antragstellende Person verworfen werden können, sodass ein niedrigschwelligerer Rahmen durch die Pflicht der Hinweisgebung verbindlich festgesetzt wird.