[Anfrage] XII/002 - Anfrage über den Ausbau der B61 in Bielefeld

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    dem Präsidium liegt eine Anfrage der Fraktion der Allianz vor.

    Es sei dem Landtagspräsidium gestattet folgende Anmerkung zur Anfrage zu machen.

    Da es sich augenscheinlich um ein recht spezielles Thema handelt, der Hinweis an den Kollegen Willenburg seine Anfragen beim nächsten mal zu konkretisieren in Form einer kleinen oder großen Anfrage gemäß § 26 Abs. 2 und 3 GO LT NRW. Danke sehr.

    Da es sich nach Ansicht des Präsidiums um eine Themenbezogene Anfrage handelt die Teile des Ministeriums für Verkehr wie auch dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Gleichstellung betreffen, geht die Anfrage in Vertretung für das Verkehrsministerium an den geschäftsführenden Ministerpräsidenten Jan Friedländer und/oder den geschäftsführenden Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Gleichstellung Dr. Sascha Ende zur Beantwortung zu, § 27 Abs. 1 GO LT NRW

    Für die Debatte stehen der geschäftsführenden Landesregierung 72 Std. zur Verfügung, § 27 Abs. 2 GO LT NRW.


  • Sehr geehrtes Präsidium,


    Entschuldigung für die Umstände. Da ich die Vorlage benutzt habe und dort kein Unterschied zwischen kleinen und großen Anfragen besteht, habe ich diese Formalität vergessen.


    Es ist eine kleine Anfrage ausschließlich an den Verkehrsminister.


    Vielen Dank.

  • Herr Präsident,

    Herr Abgeordneter Willenburg,


    herzlichen Dank für diese sehr spezielle Anfrage zu aktuellen Straßenbauvorhaben in Bielefeld.


    Vorbemerkung:


    Die Herforder Straße (B61) zwischen Bielefeld und Herford soll vierspurig ausgebaut werden, dies ist Beschlusslage der Stadt Bielefeld. Mittlerweile gibt es dagegen aber erheblichen Widerstand von Verbänden und aus der Bürgerschaft, denn das bereits vor Jahrzehnten angedachte Projekt sei aus der Zeit gefallen und stehe im Widerspruch zu Klimaschutz und Mobilitätswende. Nichtsdestotrotz wird der Ausbau der Straße von Straßen.nrw und der Stadt Bielefeld weiter verfolgt, eine entsprechende Planungsvereinbarung zwischen Stadtverwaltung und dem Landesbetrieb wurde geschlossen.


    1. Die Stadt Bielefeld plant in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den 4-streifigen Ausbau der B 61 Herforder Straße zwischen dem „Rabenhof“ und dem neu entstehenden Knotenpunkt B 61 / Grafenheider Straße / L 712n. Die Federführung für die Erstellung der Entwurfsunterlagen liegt bei der Stadt Bielefeld. Der technische Entwurf ist weitestgehend fertiggestellt. Allerdings sind noch die erforderlichen Fachbeiträge (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lärm, Luftschadstoffe, Verkehrsgutachten) zu erstellen bzw. zu aktualisieren.


    2. In Folge einer Aufkündigung der Planungsvereinbarung wäre der Teilabschnitt in der Baulast der Bundesrepublik Deutschland seitens Straßen.NRW neu zu priorisieren. Der restliche Teilabschnitt liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Stadt Bielefeld. Eine Entscheidung für diesen Teilbereich wäre dann von dort aus zu treffen.


    3. Für den Neubau der L 712n, Bielefeld/Brake – Bielefeld/Altenhagen (L 712n, IV. BA) liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Demnach erfolgt der Anschluss der L 712n an die Herforder Straße in Form eines plangleichen, lichtsignalanlagengesteuerten Knotenpunktes.


    4. Aktuell liegt Straßen.NRW noch kein Planungsauftrag für die Weiterführung des Radschnellweges RS 3 nach Bielefeld vor. Derzeit werden von den beteiligten Kommunen die erforderlichen Unterlagen (Machbarkeitsstudie, Nutzen-Kosten-Analyse) erstellt. Erst danach erfolgen weitere Planungsschritte einschließlich der konkreten Linienfindung. Zum jetzigen Zeitpunkt steht daher noch keine Streckenführung fest. Aus diesem Grund kann auch noch keine Auskunft zu einer möglichen Betroffenheit des Knotenpunkts B 61/ Grafenheider Straße/ L 712n gegeben werden.


  • Sehr geehrtes Präsidium,

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Friedländer,


    Eine Nachfrage hätte ich noch:


    1.Wie bewertet die Landesregierung diesen Ausbau?

    1.1 Wenn positiv: Kollidieren hier nicht ihre ökologischen Ziele mit den Plänen?

    1.2. Wenn negativ: Wieso versuchen sie den Ausbau nicht zu verhindern?

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    das Präsidium lässt die Frage in soweit zu und gibt der geschäftsführenden Landesregierung 72 Std. zeit, diese zu beantworten, § 28 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 4 und 5 GO LT NRW gelten entsprechend.

  • 1. Neutral, der Ausbau ist Beschlusslage der Stadt Bielefeld und an diese Beschlusslage werden wir uns halten. Dennoch möchten wir betonen, bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen die aktuelle Debatte zum Ausbau des SPNV im Hinterkopf zu haben. Hier müssen sich die Prioritäten schnellstmöglich ändern.


    2. Ergibt sich aus Antwort zu Frage 1.

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    damit stelle ich fest, dass die Anfrage wie auch die Nachfragen beantwortet wurden.

    Sofern der Kollege Willenburg nicht noch eine Ergänzung zu seiner Nachfrage hat,


    schielt dabei kurz auf das Papier mit den Fragen, zählt gedanklich durch und stellt dabei noch einen Puffer fest denn die GO zulassen würde


    würde ich die heutige Sitzung schließen und den Anwesenden einen schönen Abend und Restwochenende wünschen.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen