Presseerklärung des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität zu Köln

  • Am 15. Juni 2022 gab der Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln, Prof. Dr. Juliane Siebert eine Presserklärung ab, welche unter PM_LSVR.pdf nachzulesen ist.


    Der Einfachheit halber wird eine Abschrift der Presserklärung nachstehend zur Verfügung gestellt.


    Presseerklärung des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln

    Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,
    werte Interessierte,


    die Herausgeberin dieses Schreibens hat kürzlich ihre Bereitschaft erklärt, als Richterin am Obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland zu dienen und sich dazu als Kandidatin dem Bundestage zur Wahl vorzuschlagen.


    Es liegt der Herausgeberin fern, in diesem Schreiben für ihre eigene Person wie auch immer geartete Werbung zu betreiben oder allgemeine Empfehlungen zur Meinungsbildung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auszusprechen. Die Herausgeberin weist aber im Kontext des baldig anstehenden Wahlganges im Deutschen Bundestag auf die Wichtigkeit eines voll handlungsfähigen Obersten Gerichtes hin und möchte damit verbunden die vollständige Handlungsfähigkeit der Justiz bekräftigen. Die Herausgeberin gibt zur Kenntnis, dass keineswegs der Eindruck entstehen soll, sie möchte lediglich einen groben, nicht der Sache dienlichen sowie dem Amt des Richters am Obersten Gericht schadenden Weise Einfluss auf Gewissensvorgänge der Abgeordneten des Bundestages nehmen.


    Die Herausgeberin selbst kann bereits auf eine Amtszeit als Richterin am Obersten Gericht zurückblicken und hat sich vor dem Hintergrund des ergebnislosen ersten Wahlganges im Bundestage und im Bewusstsein dessen, dass es unlängst Wahlgänge gab, in welchen wiederholt kein Kandidat eine nötige Mehrheit zur erfolgreichen Wahl auf sich vereinigen konnte, nach umfassender Konsultation mit Kolleginnen und Kollegen dem Grunde nach bereit erklärt, eine erneute Amtszeit als Richterin am Obersten Gericht anzustreben.


    Dieses Schreiben soll nicht als eine Wahlempfehlung für die Herausgeberin verstanden werden. Es dient alleinig der Erinnerung an ein den Möglichkeiten nach baldig beendetes Verfahren zu benannter Wahl im Bundestage.


    Prof. Dr. Juliane Siebert