Änderung der Spielregeln - Änderungsvoraussetzungen

  • Im alten Forum wurde das bereits angesprochen, allerdings kam es nicht zur Abstimmung.


    §21 ÄNDERUNG

    (1) Eine Änderung ist für mindestens 5 Tage zur Debatte zu stellen. Anschließend folgt eine 3-tägige Abstimmung.

    (2) Änderungen dieses Gesetzes erfolgen durch Beschluss der gesamten Spielerschaft mit einfacher Mehrheit.


    Wenn eine Vielzahl an Spielern einer vorzeitigen Abstimmung zustimmt leite ich diese nach 24 Stunden ein. Ansonsten ist die Debatte dazu für 3 Tage angesetzt.

  • Finde ich prinzipiell gut. Es gab aber im letzten Forum die Idee, das Grundgesetz an die Spielregeln anzupassen. Sollte dies erneut gewünscht sein, müsste man in diesem Paragraphen auch genauer definieren, ob der Bundestag was über eine GG-Änderung ändern kann und wenn ja was er ändern kann und was wirklich nur die Spielerschaft ändern kann.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Wäre dafür, aber nicht weil am GG herumgebastelt werden soll, davon hallte ich gar nichts, jedoch für Landes-und Bundesgesetze ist es angebracht.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Finde ich prinzipiell gut. Es gab aber im letzten Forum die Idee, das Grundgesetz an die Spielregeln anzupassen. Sollte dies erneut gewünscht sein, müsste man in diesem Paragraphen auch genauer definieren, ob der Bundestag was über eine GG-Änderung ändern kann und wenn ja was er ändern kann und was wirklich nur die Spielerschaft ändern kann.


    Weiß ja nicht wie das gedacht war. Aber es wurde ja immer gesagt die Spielregeln stehen über dem GG, heißt, was in den Spielregeln steht überschreibt alle Gesetze.

    Ändert ja nichts daran, dass wir das GG anpassen können.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Ja, ist halt die Frage. Man könnte ja auch Länge der Amtszeiten und so zum Teil der politischen Debatte SIM-On machen. Dann müsste man entsprechend die Spielregeln anpassen. Ich glaub das war mal Thema, deshalb sprech ichs an. Aber ich denke das passt hier nicht ganz hin, ich eröffne dafür mal einen extra Thread.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.