Alles anzeigenEntwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg
(Landesweites-Geschlechtsgerechtigkeitsgesetz-Gesetz - LGGGes)vom 13.06.2022
§ 1 Einführung einer geschlechtergerechten Sprache in Behörden
(1) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in öffentlichen Dokumenten und Formularen eine geschlechterneutrale Ansprache zu wählen oder gegebenenfalls alle vertretenen Geschlechter, an welche diese gerichtet sind zu nennen.
(2) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in persönlichen Gesprächen Bürger*innen mit dem gewünschten Geschlecht anzusprechen.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Debatte dauert zwei Tage und endet am Mittwoch dem 15. Juni 2022 um 8:15 Uhr.