TH 011/008 Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Verfassung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir sind heute zusammen gekommen um über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Verfassung zu debattieren. Für die Debatte sind 2 Tage vorgesehen. Ich hoffe auf rege Beteidigung.


    Der Ministerpräsident Oscar Pilarow als Antragsteller hat das Wort zur Begründung des Antrages.



  • Sehr geehrter Herr Präsident,4

    geschätzte Kolleg/innen!


    Dies ist nun der erste Gesetzentwurf der neuen Staatsregierung. Diese hohe Haus, hat in der Vergangenheit schon

    die Notwendigkeit der Herabsetzung des Wahlalters festgestellt. Leider wurde der Antrag damals zurückgezogen.

    Daher haben wir den Antrag wieder neu aufgelegt. Wie schon im Antrag geschrieben, sehen wir in der

    Herabsetzung des Wahlalters eine Möglichkeit, die jungen Bürger und Bürgerinnen aktiv an dem politischen

    Aktivitäten teilhaben zu lassen. Ein Rückgang bei der Wahlbeteiligung zeigt, die Politikverdrossenheit in der

    Wählerschaft. Die Aktivitäten der jungen Gesellschaft, wie Friday for Future und ähnlichen Gruppierungen zeigen,

    dass sie verantwortungsvoll mit politischen Themen umgehen können.

    Warum wollen wir ihnen bei ihren Wahlentscheidungen das Verantwortungsbewusstsein absprechen?


    Vielen Dank

    Stellvertretender Bundeswahlleiter

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    Ihr Antrag sieht die Herabsetzung des aktiven als auch passiven Wahlrechts vor. Dies können wir so nicht unterstützen.


    Ich stimme dahingehend zu, dass sich junge Menschen immer früher anfangen zu politisieren. Aber wollen wir deswegen junge heranwachsende in die Verantwortung ziehen, Entscheidungen zu treffen, welche alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betrifft?

    Wollen wir junge Heranwachsende der Gefahr ausgesetzen, durch Hassreden, Drohung oder sonst was, in Ihrer immer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung schaden zu nehmen?

    Wollen wir wirklich jungen Heranwachsenden die Verantwortung aufbürden, Entscheidungen zu treffen, welche über Jahre oder gar Jahrzehnte, nicht nur Ihr eigenes Leben beeinflusst,ohne dass diese jungen Menschen, eine Vorstellung davon haben können, was eine derartige Zukunftsplanung bedeutet?


    Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich begrüße den Antrag dahingehend, dass Alter für das aktive Wahlrecht zu mindern. Aber jungen Menschen, welche noch nicht mal voll geschäftsfähig sind nach Gesetz, eben über jene entscheiden zu lassen, eine solche Möglichkeit einzuräumen halte ich für falsch.


    Der Gesetzgeber hat die Volljährigkeit auf 18 Jahre bestimmt und wählbar sein, sollte auch nur, wer volljährig ist.

    Daher lehnen wir diesen Antrag ab.


    Sollte sich die Regierung dazu entschließen, lediglich das Alter des aktiven Wahlrechts zu ändern, kann sich die Regierung, Stimmen der Opposition gewiss sein.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    geehrter Herr von Schöneburg,


    ich stimme Ihnen da zu. Ich werde den Antrag wie folgt ändern:


    Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.

    Stellvertretender Bundeswahlleiter

  • Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    Ich werde diesen Antrag unterstützen!


    Etwa 52.000 Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren werden bei den Landtagswahlen derzeit vom Wahlrecht ausgeschlossen!

    Damit einhergehend besteht die Gefahr, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen weniger stark berücksichtigt werden, da sie an der Wahlurne keinen Druck ausüben können.


    Das gilt besonders in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen. Bei der nächsten Bundestagswahl z.b. wird jeder Dritte über 60 sein.

    Wenn Jugendliche früher wählen dürften, würde damit auch ihre politische Bildung gefördert. Früher als heute stünden Heranwachsende vor der Aufgabe, sich mit den politischen Parteien auseinanderzusetzen. Auch dem Politikunterricht käme eine größere Bedeutung zu.

    Heute sieht sich die Gesellschaft mit Herausforderungen wie dem Klimawandel konfrontiert, deren Folgen weit in die Zukunft reichen.

    Es wäre also folgerichtig, die Menschen, die am längsten an den Folgen zu tragen haben, schon heute an weitreichenden Entscheidungen zu beteiligen.


    Bitte unterstützen sie diesen Antrag, um Jugendlichen auch Chancen zu ermöglichen!


    Vielen Dank!

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    o.g Antrag wird wie folgt geändert:


    430-images-landtag-png

    Sechste Wahlperiode









    Drucksache: TH011/008



    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung vertreten durch den Ministerpräsidenten Oscar Pilarow





    Antragstitel: Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen




    A) Problem

    Auffassung der Landesregierung werde durch die Absenkung des Wahlalters eine frühzeitige Teilnahme und Mitbestimmung am staatsbürgerlichen System ermöglicht.

    Die sich im Fluss befindende Informations- und Mediengesellschaft gehe bereits jetzt mit einem Selbstverständnis vieler 16- und 17-Jähriger an der gesellschaftlichen Mitgestaltung einher.

    Darüber hinaus seien auch sie von Landesthemen, insbesondere der Schulpolitik, unmittelbar betroffen.

    Durch eine vorgezogene Wahlbeteiligung werde nicht nur ihr Interesse an der Demokratie gestärkt, sondern ebenso ihre Identifikation mit den Grundwerten gefördert. Angesichts der sozialen Kompetenz und der intellektuellen Urteilsfähigkeit 16- und 17-Jähriger seien sie bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres politisch entscheidungsfähig.



    B) Lösung

    Der Artikel 46 Absatz 2 hat folgenden Wortlaut:

    "Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat."


    Er wird wie folgt gändert:

    Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.


    Desweiteren wird der


    Artikel 46 Absatz 2 wird erweitert:

    2a Wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.



    C) Alternativen
    keine




    D) Kosten
    keine







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    -----------------------------------------------------------------------------------------

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    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen

    (GÄdVT)

    vom X X . X X . 2 0 2 2





    Artikel 1

    Allgemeines





    Der Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung wird wie folgt geändert:


    2. Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.

    2a. Wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.








    Artikel 2




    Inkrafttreten





    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte mich als Familienpolitikerin auch zu diesem Thema äußern. Wir müssen das Wahlrecht ab 16 Jahren beschließen. Die Politik, die jetzt aktuell gemacht wird, entscheidet viel über die aktuelle und die kommenden Generationen und deswegen kann ich verstehen, dass viele Jugendliche auch wählen gehen möchten. Sie wollen mit entscheiden, was mit ihrem Leben politisch passiert.


    Meine Damen und Herren,

    es kann nicht sein, dass man mit 16 einen Führerschein machen kann und mit 16 Jahren Bier, Wein oder Sekt kaufen darf, aber nicht wählen darf. Wir müssen unseren Jugendlichen Menschen mehr politisch zutrauen. Sie können über ihre Wahl schon entscheiden. Man sieht es doch auf den Straßen usw. Sie kämpfen gegen den Klimawandel, sie kämpfen gegen Krieg und weitere Sachen gibt es.


    Deswegen bitte ich euch nehmt bitte dieses Gesetz an


    Dankeschön!

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    Ich versichere Ihnen allen, dass das Vorhaben, junge Menschen an der Politik aktiv teilnehmen zu lassen, auch von uns als Allianz Fraktion gewollt ist.

    Ich habe die Bedenken unserer Partei geäußert und bin froh und dem MP auch dankbar, dass Er der Argumentation folgt und einen Änderungsantrag bereits eingereicht hat.

    Nur wenn wir jungen Heranwachsenden auch die Möglichkeit geben, aktiv mitzugestalten, können wir Diese auch dauerhaft für die Politik interessieren. Deswegen stehen wir dem geänderten Antrag auch positiv gegenüber und freuen uns, einen Konsens mit dem Ministerpräsidenten gefunden zu haben.


    Sie sehen, es geht uns nicht perse darum, möglichst auf Teufel komm raus, Ihre Anträge kategorisch auszuschließen. Sondern viel mehr wollen wir in den offenen Dialog, bei dem wir möglichst die beste Entscheidung für alle Thüringerinnen und Thüringer treffen.


    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

  • Ernst Haft

    Hat das Thema geschlossen