Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundeskanzler hat dem Präsidium eine Gesetzesvorlage zugeleitet, der Bundesrat hat nach Art. 76 II GG die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Diesbezüglich eröffne ich hiermit die Debatte, der Entwurf liegt Ihnen auf der Drucksache BR/113 vor.
Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 11. Mai 2022 um 15:30 Uhr.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Förderung des Solidaritätsprinzips der Sozialversicherungen mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Familie, Generationen und Gleichstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Förderung des Solidaritätsprinzips der Sozialversicherungen
A. Problem und Ziel
Die soziale Säule unseres sozialen Bundesstaates (vgl Art. 20 GG) ist das sogenannte Solidaritätsprinzip. Dieses wird, genauso wie unsere Sozialversicherungsbudgets, durch Beitragsbemessungsgrenzen und einkommensbezogenen Befreiungen von der Versicherungspflicht belastet und teilweise außer Kraft gesetzt. Durch das Nichtheranziehen von Einkommen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze werden Reiche übermäßig bevorteilt, da sie relativ gesehen weniger Sozialabgaben zahlen, als Personen mit geringem Einkommen.
B. Lösung
Änderungen im Dritten (III), Fünften (V), Sechsten (VI) und Elften Buch (XI) Sozialgesetzbuch (SGB) mit daraus resultierendem Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und einkommensbezogenen Befreiungen von der Versicherungspflicht.
C. Alternativen
Keine.
D. Mehreinnahmen
5 - 10 Mrd. Euro p.a.
Begründung
siehe Vorblatt