Stimmen Sie dem Antrag auf Drucksache TH010/022 zu ? 6
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ja (4) 67%
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nein (1) 17%
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Enthaltung (1) 17%
Die Abstimmung dauert 2 Tage.
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Sehr geehrter Präsident, die Staatsregierung vertreten durch den Digitalminister Winfried Kretschma bringt diesen Antrag ein
Zehnte Wahlperiode
Drucksache: TH010/021
G e s e t z e n t w u r f
Der Staatsregierung vertreten durch den Digitalminister Winfried Kretschma
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des Glasfasernetzes im Freistaat Thüringen
A) Problem
Viele Haushalte im Freistaat Thüringen haben kein gutes Internet. Wir haben die Probleme vor allem im Homeoffice und Homeschooling gesehen, wie langsam das Internet in vielen Haushalten ist.
B) Lösung
Die Staatsregierung möchte den Glasfaserausbau im Freistaat Thüringen nach und nach ausbauen, damit alle Menschen die wollen irgendwann ein funktionieren Glasfaseranschluss haben. Wir wollen das alle Bürger die wollen bis zum Jahr 2030 alle einen funktionierten Glasfaseranschluss haben.
C) Alternativen
Keine
D) Kosten
126.200.000 Million Euro
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Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des Glasfasernetztes im Freistaat Thüringen
(EeGzAdGiFTT)
vom 22. 04. 2 0 2 2
Artikel 1
Allgemeines
(1) Jeder Haushalt der möchte bekommt einen Glasfaseranschluss
(2) Jede Kommune, kreisefreie Stadt bekommt für den Ausbau 200.000 Tausend Euro bereitgestellt.
(3) Das Glasfaserkabel wird in die Straßen verlegt und Haushalte die Interesse haben bekommen, dann einen Termin für die Verlegung ins Haus,Wohnung usw.
(4) Das Glasfaserinternet sollte mindestens 100 MBit Downloadgeschwindigkeit und 50 MBit Uploadgeschwindigkeit haben
(5) Jeder einzelne Haushalt entscheidet von welchem Internetanbieter sie ihr Glasfaser bekommen möchten, dafür ist die Kommune und das Land nicht zuständig.
(6) Haushalte die kein Glasfaseranschluss benötigen bekommen auch keinen verlegt.
Wenn sie dann später doch einen möchten, muss dies auf eigene Zahlung ausgebaut werden.
(7) Wenn Personen in einem Mehrparteienhaus Glasfaser möchten bekommen sie es und Personen die es nicht wollen bekommen, keins in die Wohnung verlegt.
(8) Personen die Interesse an einem Glasfaseranschluss haben melden das ihrem Internetanbieter und bekommen einen Termin wann das Internet ins Haus verlegt wird
Artikel 2
Ausbau
(1) Der Beginn des Ausbaus soll am 1. Juni 2022 sein.
(2a) Der Ausbau beginnt am 1. Juni 2022 in den Gemeinden.
(2b) Am 1. Dezember 2022 beginnt auch der Ausbau in den kreisfreien Städten Jena, Weimar, Gera, Suhl.
(2c) Am 1. Januar 2024 beginnt auch der Ausbau in der Landeshauptstadt Erfurt.
(3) Die Fertigstellung des Glasfasernetzes im Freistaat Thüringen soll am 31. Dezember 2030 sein.
(4) Jede einzelne Kommune entscheidet, welche Firma den Tiefbau macht und die Kabel verlegt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.