TH010/022 Gesetz zum Ausbau des Glasfasernetzes im Freistaat Thüringen

  • Folgender Antrag wurde eingereicht. Die Debatte dauert 2 Tage.


  • Geht nach vorne und trinkt ein Schluck Wasser


    Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    heute bringe ich als Digitalminister eines der wichtigen Gesetze ein,den Ausbau des Glasfasernetzes. Viele Bürgerinnen und Bürger im Freistaat haben keinen schnellen Internetzugang. Dies hat man vor allem gesehen, dass Schüler*innen kein richtiges Homeschooling machen konnte und andere kein Homeoffice machen konnten. Aber es kommt auch im alltäglichen Leben vor, dass z. B. Bürger*innen mehrere Stunden brauchen um Dateien usw. zu downloaden oder Sachen verschicken wollen, was mehrere Stunden dauern kann


    Ich möchte allen Bürgerinnen und Bürger einen schnellen Internetzugang ermöglichen. Wir wollen jetzt den Ausbau vorantreiben, damit alle Haushalte bis 2031, die möchten einen funktionierenden Glasfaseranschluss haben.


    Etwas Allgemeines zum Glasfaserausbau, die Glasfaserleitungen sollen mindestens 100 MBit Downloadgeschwindigkeit und 50 MBit Upload-Geschwindigkeit haben.


    Trinkt ein Schluck Wasser


    Ich möchte ihnen noch gerne was zur Ausbauphase sagen, ab dem 1. Juni 2022 wird der Ausbau beginnen. Zuerst in den Gemeinden, danach werden am 1. Dezember 2022 die kreisfreien Städte Jena, Weimar, Gera, Suhl dazukommen. Und zu guter Letzt wird am 1. Januar 2024 der Ausbau in der Landeshauptstadt Erfurt beginnen.

    Der Ausbau in Thüringen soll Voraussicht am 31. Dezember 2030 enden.


    Zum Thema Geld jede Kommune, kreisefreie Stadt bekommt für den Ausbau 200.000 Tausend Euro vom Freistaat Thüringen bereitgestellt. Insgesamt stellen wir für das Projekt als Freistaat Thüringen 126.200.000 Millionen Euro bereit.


    Ich hoffe, durch dieses Gesetz wird ab 2031 jede/r Bürger/in im Freistaat Thüringen einen funktionierenden Glasfaseranschluss haben.


    Ich bedanke mich.


    Setzt seine Maske auf

  • Ernst Haft

    Hat den Titel des Themas von „TH010/021 Gesetz zum Ausbau des Glasfasernetzes im Freistaat Thüringen“ zu „TH010/022 Gesetz zum Ausbau des Glasfasernetzes im Freistaat Thüringen“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe lange mit mir gerungen, ob ich was zu diesem Antrag sagen soll. Denn einerseits ist das Thema Glasfaserausbau ein sehr wichtiges und muss voran getrieben werden. Andererseits ist das vorgelegte Gesetz sehr unausgegoren.

    Was genau wird finanziert, ich bezweifle dass das Land selbst ausbaut?

    Wie geht man damit um, wenn in einer Kommune nur sehr wenige Interesse haben vor allem im Hinblick auf den Kosten-Nutzen-Faktor?

    Wie definieren sie "später" wenn es um die Entscheidung für den hauseigenen Anschluss geht? Gerade bei Vererbung sehe ich da Probleme, wenn der Vererbende sich dagegen entschieden hat aber der Erbende Interesse hat. Muss er dann selbst zahlen, weil sich z.B. seine Eltern gegen einen Anschluss entschieden haben?

    Wer entscheidet bei Mietwohnungen, ob die Wohnungen einen Anschluss bekommen? Der Mieter oder der Vermieter? Da der Mietwohnungsmarkt einer gewissen Fluktuation unterliegt, wäre es natürlich ungerecht, wenn ich als Mieter einen Anschluss möchte, aber jetzt dafür zahlen muss, weil mein Vormieter keinen wollte.

    Das waren jetzt nur wenige Punkte, die mir Kopfschmerzen machen. Ich unterstütze das Anliegen, dass die Landesregierung verfolgt, kann aber diesem Gesetz in der Form nicht zustimmen. Deshalb werde ich mich enthalten.


    Vielen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

    Meine Damen und Herren,


    selbstverständlich finden wir den Glasfaserausbau wichtig.


    Und trotzdem werde ich diesem Antrag nicht zustimmen, denn im Antrag selbst steht geschrieben man wird sehr viel in diesen Ausbau investieren, doch wo soll dieses Geld denn herkommen? Vergleichsweise haben wir keinen Finanzhaushalt.


    Ebenfalls wurde vom Antragssteller gesagt, das alle die MÖCHTEN diesen Anschluss erhalten? Doch eine persönliche Entscheidung über diesen Anschluss, kann nur jemand fällen der Eigentum besitzt. Ein Mieter wird sich kaum gegen oder für einen solchen Anschluss entscheiden können. Deswegen werde ich diesen Antrag ablehnen, da diese Fragen mit dem hier zur Debatte gestellten Antrag und auch mit der Einlassung des Antragsstellers nicht beantwortet werden.


    Vielen Dank

  • Ernst Haft

    Hat das Thema geschlossen