AUSSPRACHE
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Einführung von Misstrauensvotum und Vertrauensfrage)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Staatsregierung eingebrachten (in der Anlage auffindbaren) 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Einführung von Misstrauensvotum und Vertrauensfrage) ' (Drs. X/015). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden, d. h., die Aussprache endet am Montag, den 07. März 2022, 18:54 Uhr.
Ich eröffne die Aussprache.
gez. Dr. Christ
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -
Anlage: debattengegenständlicher Gesetzentwurf
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zehnte Wahlperiode
Drucksache X/015
G e s e t z e n t w u r fder Staatsregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Einführung von Misstrauensvotum und Vertrauensfrage)
A) Problem
Die Verfassung des Freistaates Bayern kennt als einzige deutsche Landesverfassung kein formalisiertes Misstrauensvotum. Dies führt dazu, dass dem Landtag, wenn er mit der Arbeit des Ministerpräsidenten unzufrieden ist und einen Wechsel an der Spitze des Freistaates begehrt, als einzige Möglichkeit seine Auflösung bleibt. Gerade dies ist in der letzten Legislaturperiode passiert. Eine Auflösung des Landtages wäre nicht von unbedingter Notwendigkeit gewesen, hätte es eine Möglichkeit gegeben dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen.
B) Lösung
Um die Kontrollstrukturen des Landtages gegenüber der Staatsregierung zu stärken, soll sowohl die Möglichkeit einer Vertrauensfrage als auch die Möglichkeit zur Durchführung eines konstruktiven Misstrauensvotums in die Verfassung des Freistaates Bayern implementiert werden.
C) Alternativen
Zur Stärkung der Kontrollmechanismen des Landtages gegenüber der Staatsregierung sind mehrere Wege denkbar. Diese Antrag umfasst mit der Vertrauensfrage und dem konstruktiven Misstrauensvotum wohl die populärsten. Weiter Bestünde die Möglichkeit zur Einführung möglicher destruktiver Misstrauensvoten gegen einzelne Staatsministerinnen und Staatsminister bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretären.
D) Kosten
Keine.
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A n l a g e 1