Stimmen Sie dem Antrag zu? 6
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JA (6) 100%
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NEIN (0) 0%
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ENTHALTUNG (0) 0%
Folgender Antrag wurde eingereicht, die Abstimmung dauert drei Tage und endet somit am 28.02.2022 um 22:35 Uhr.
Es tut mir Leid, dass ich die Abstimmung verspätet eröffne, ich dachte ich hätte das schon längst gemacht. Sorry.
Alles anzeigenFolgender Antrag wurde eingereicht. Die Debatte dauert 3 Tage und endet somit am 4.02.2022 um 17:00 Uhr.
Alles anzeigenNeunte Wahlperiode
Drucksache: TH009/16
G e s e t z e n t w u r f
der Regierung
Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer Impfkampagne in Bildungsstätten
A) Problem
Das Coronavirus gefährdet unsere Schüler und Schülerinnen nach wie sind die Kinder ungeimpft und besonders gefährdet.
B) Lösung
Die Staatsregierung möchte deshalb denn Kindern ab 12 Jahren die Impfung, während dem Schulbetrieb ermöglichen und die Impfung denn Kindern näherbringen
C) Alternativen Keine
D) Kosten keine
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung einer Inpfkampange in Bildungsstätten
(EeIkiBS-Gesetz)
vom 31.01. 2022
§1 Allgemeines
(1) Schüler und Schülerinnen können sich ab dem 12. Lebensjahr für eine Impfung anmelden
(2) Benötigt wird hierfür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberichtigten sowie der Impfpass ausgenommen sind Bürger über 18 außerdem muss der Personalausweis vorgezeigt werden.
(3) Die Schulen können sich über ein Formular, das der Freistaat Thüringen zu Verfügung stellt bei den Gesundheitsämtern anmelden.
(4) Die Impfungen können in Schulsporthallen in Impfbussen oder in zur Verfügung gestellten Klassenzimmer verimpft werden.
(5) Nach Empfehlung der ständigen Impfkomisson (Stiko) darf nur der Impfstoff des Vakzins der Firma BioNTech Pfizer verimpft werden.
§2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt nach Seiner Verkündung in Kraft