DEBATTE III/010 |GG Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität

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    DEBATTE ANTRAG AUF DRUCKSACHE III/010

    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.


  • Herr Präsident,

    Hohes Haus ,

    dieser Antrag ist Unfug und sollte nicht zugelassen werden.

    Seit Jahren wird an unseren Grundgesetz herumgespielt. Die Väter und Mütter des GG haben sich etwas da gedacht, als als sie dem Nachkriegsdeutschland eine vorläufige Verfassung gaben.

    Nicht umsonst lautete der letzte Satz, "Wenn die Vereinigung Deutschland erfolgt , ist dieses GG hinfällig und dem Land eine neue Verfassung zu geben!"

    Dieses erfolgte nicht, was an sich bereits als ein Bruch der Verfassung ausgelegt werden kann, statt dessen wurde immer wieder am GG herumgebastelt und alles was uns Deutschen wichtig klein geredet oder gänzlich gestrichen.

    Das GG ist für ins Deutsche da , natürlich haben sich gefälligst auch jene die sich "deutsche Staatsbürger" nennen dürfen, also nicht deutscher Herkunft sind aber hier leben daran zu halten.

    was aber sich die Linken, welche sich nun "Vorwärts" nennen, vorhaben ist einzig deren verquasten Gedankengängen geschuldet , ein normal denkender Bürger kommt nicht auf solch einen Unsinn.

    Daher ist dieser unsinnige Antrag abzulehnen !

    Hören wir endlich auf unser GG zu verhunzen!

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,

    werte Kolleg*innen,


    dieser Antrag, den ich im Namen meiner Fraktion einbringen durfte, greift ein sehr wichtiges und politisch bisher eher vernachlässigtes Thema auf. 70 Jahre nach der Verabschiedung unseres Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen. Dafür sprechen gewichtige verfassungspolitische Gründe.


    Das Fehlen der „sexuellen Identität“ im Artikel 3 Absatz 3 GG lässt auch heute noch homophoben Hass zu: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Herunterspielen der gegen sie gerichteten Diskriminierungen. Grundlegende gesellschaftliche Normen wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen gelten und sichtbar sein. Dementsprechend auch bedingt durch die sexuelle Identität unserer Bürgerinnen und Bürger.


    Was ist Artikel 3 unseres Grundgesetzes eigentlich überhaupt? Dieser Artikel, über den wir heute hier auch reden, ist das zentrale Diskriminierungsverbot, welches die Bundesrepublik als Reaktion auf das nationalsozialistische Unrechtsregime, das die Rechtsgleichheit der Menschen ausschloss und seine Willkürherrschaft auf diese Ungleichbehandlung aufbaute, in ihr Grundgesetz schrieb. Doch zwei von den Nazis verfolgte und ermordete Gruppen fehlten in dieser Aufzählung: Behinderte und Homosexuelle. Damals galt Homosexualität noch als "sittenwidrig" und mit Verweis auf den §175 StGB strafbar und verboten. Eine Berücksichtigung der sexuellen Identitäten, also eine Anerkennung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in diesem Passus war schlichtweg jedweder Vorstellungskraft. Aber wir wissen heute auch, Gesellschaft und Denken der Menschen in Demokratien ist nicht statisch. Unsere heutige Gesellschaft ist eine andere, als noch vor 70 Jahren und das ist auch gut so. Deshalb wird es auch Zeit, diese Veränderung, diese Weiterentwicklung unseres Denkens und Handelns auch in unsere Verfassung zu schreiben. Das ist nicht bloß Verfassungschutz für sexuell unterschiedliche Identitäten, es ist Ausdruck einer neuen modernen und offenen Werteordnung unseres Landes.


    Mein Vorredner war offenbar etwas verwirrt, er redete völlig am Inhalt vorbei aber das ist in Ordnung, wir kennen seine Träume von einem alten, längst untergegangen Deutschland. Er bildet ab, was wir wir gemeinsam hinter uns gelassen haben: Unsere Vergangenheit. Und heute wollen wir Zukunft schreiben, darum bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags.


    Herzlichen Dank.



  • Herr Präsident,


    es scheint nun auch im Bundestag die gängige Methode der KonP zu sein, Debatten durch Verlängerungen möglichst lange zu blockieren. Redebeiträge werden angemeldet, aber nie gehalten. Obwohl offenbar kein Redebedarf besteht, möchten die Herren der KonP-Fraktion jedesmal die Debatte verlängern. Die KonP hat kein Interesse an Debatten, sie will nur blockieren. Das ist traurig.

  • Herr Präsident,


    über die haltlose Unterstellung des Herrn* Friedländer kann ich nur müde schmunzeln. Wie der Mann nach nicht einmal eintägiger Debatte festzustellen vermag, dass kein Redebedarf mehr bestünde, ist mir ein Rätsel. Mit meinem Antrag habe ich das Gegenteil zum Ausdruck gebracht.


    Wir werden Zeuge, wie der linke Rand dieses Hauses versucht, ein sensibles Thema wie die Änderung des Grundgesetzes zu missbrauchen, um andere Parteien zu diffamieren. Das ist schäbig. Wir werden uns auch künftig nicht davor scheuen, Anträge gründlich zu prüfen.

  • Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich finde die Kollegen der KonP sollten schon die Chance erhalten einen Redebeitrag abgeben zu können. Ich behalte mir vor, danach selbst in dieser Debatte noch das Wort zu ergreifen. Ich bitte darum, diesen Antrag des Kollegen Friedländer vorerst abzuweisen.

    Herzlichen Dank!

  • Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

    meine Damen und Herren,


    zunächst freue ich mich, dass ich die Möglichkeit habe, die Position der Konservativen Partei zum vorliegenden Antrag darzulegen. Ginge es nach der Vorwärts-Fraktion, wäre mir dies verwehrt geblieben. Das offenbart ein skurriles Debattenverständnis für eine demokratische Partei.


    Zur Sache. Die Vorwärts-Fraktion beantragt, den Schutzbereich von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Kriterium der sexuellen Identität zu erweitern. Zu diesem Vorstoß kann man unterschiedlicher Auffassung sein. In jedem Fall ist aber zu widersprechen, wenn das Antragsteller behauptet, die homosexuelle Identität unterfiele bislang nicht dem Schutzbereich des Art. 3 GG würde gar überhaupt nicht durch das Grundgesetz geschützt. Das ist schlicht falsch und kann folglich kein Argument für den vorliegenden Antrag sein. Schon jetzt behandelt das BVerfG das Merkmal der sexuellen Identität wie ein besonderes Diskriminierungsverbot und auch ohne diese, zugegeben kreative, Rechtsprechung sind Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität eines Menschen durch Art. 3 I GG verboten und deren "Auslebung" durch unser Grundgesetz geschützt. Eine Ablehnung des vorliegenden Antrages würde Homosexuelle mithin nicht schutzlos stellen. Die Behauptung, das Fehlen der sexuellen Identität in Art. 3 III GG ließe heute noch homophoben Hass zu, ist schlichtweg falsch und offenbart lediglich die fachliche Unkenntnis der Vorwärts-Fraktion. Im Übrigen eignet sich Grundrechte auch nicht, gesellschaftlichen Problemen effektiv zu begegnen. Homophobie geht nicht von staatlichen Stellen aus, sondern ist vereinzelt in der Gesellschaft zu finden. Grundrechte jedoch binden in erster Linie den Staat; es sind Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe. Die vorgetragene Begründung des Antragsteller vermag das Zustimmungserfordernis daher nicht begründen.


    Anzuerkennen ist aber, dass der Aufnahme der sexuellen Identität in Art. 3 III GG eine hohe symbolische Wirkung zukäme. Wir müssen in der Tat erkennen, dass in der Bevölkerung im Jahre 2020 immer noch vereinzelt Homophobie vertreten ist. Selbstverständlich verurteilt auch die KonP diese einzelnen Vorkommnisse und erkennt an, dass dieses Haus mit der Annahme des Antrags ein weiteres Zeichen gegen Homophobie und für Toleranz setzte. Zwar kann nicht erwartet werden, dass jegliche Forum der Sexualität gesellschaftlich akzeptiert wird. Einforderbar ist aber zumindest eine Toleranz für sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haltende sexuelle Identitäten und dies würde mit dem Antrag bekräftigt werden.


    Wir haben innerhalb der Fraktion lange diskutiert, ob sich das Grundgesetz für diese Art der Symbolpolitik eignet und in dieser Frage zu keiner einheitlichen Antwort gekommen bzw. konnten unsere Meinungsbildung noch nicht abschließen. Aus diesem Grund wird jeder Abgeordnete in dieser Frage seinem Gewissen folgen.


    Danke für die Aufmerksamkeit!