Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Amtszeit der Bundesratsvizepräsidenten beträgt nach § 3 I GO BR zehn Wochen. Die Amtszeit des Herrn Ministerpräsidenten Herzinger als Bundesratsvizepräsident endete damit am 07.02.2022.
Hiermit leite ich die Kandidaturenphase für das Amt einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bundesrates ein. Vorschläge sind gegenüber der Sitzungsleitung zu bestätigen.
Die Dauer der Kandidaturenphase lege ich, in Ermangelung einer Vorschrift aus der Geschäftsordnung des Bundesrates, auf 72 Stunden fest, sie endet damit am 14. Februar 2022 um 15:10 Uhr.