ABSTIMMUNG | X/008: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages

  • Stimmen Sie FÜR die Annahme des Antrages auf Änderung unserer Geschäftsordnung? 6

    1. JA (6) 100%
    2. NEIN (0) 0%
    3. ENTHALTUNG (0) 0%

    320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.png


    ABSTIMMUNG

    Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir stimmen nun über den Antrag (siehe Anlage 1) der Fraktion der Grünen auf Drs. X/008, die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) zu ändern, ab. Die Aussprache dauert gemäß den Regularien unserer Geschäftsordnung achtundvierzig Stunden lang, also bis Montag, den 07. Februar 2022, 11:57 Uhr, an.


    Ich eröffne die Abstimmung.


    Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage 1:


    Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO)


    Der Landtag möge beschließen:


    Artikel 1

    Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages


    Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 2020, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17. Januar 2022, wird wie folgt geändert:


    1. In § 21 wird ein Absatz 3 angefügt und wie folgt gefasst:
    "(3) Stimmen, die durch Mitglieder abgegeben wurden, die ihr Landtagsmandat vor Beendigung der Wahl niedergelegt haben, sind beim Ergebnis nicht zu berücksichtigen, soweit der Landtag nach § 19 Abs. 2 von einer geheimen Wahl Abstand genommen hat.


    2. In § 28 wird ein Absatz 6 angefügt und wie folgt gefasst:
    "(6) § 21 Abs. 3 gilt für Abstimmungen entsprechend, soweit nicht nach Abs. 4 eine geheime Abstimmung durchgeführt wurde.


    3. § 49 wird wie folgt geändert:

    a) Der Titel "Mitteilung über die Besetzung der Mandate" wird zu "Besetzung der Mandate" geändert.

    b) Es wird ein Absatz 6 angefügt und wie folgt gefasst:

    "(6) Ein Tausch eines Mandats nach Abs. 2 darf während einer laufenden geheimen Wahl oder Abstimmung nicht vollzogen werden. Der Vollzug des Mandatswechsels erfolgt nach Beendigung der geheimen Wahl oder Abstimmung."




    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.