ABSTIMMUNG | X/006: Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche

  • Stimmen Sie FÜR den Antrag des Ministerpräsidenten auf Drs. X/006? 10

    1. JA (9) 90%
    2. NEIN (1) 10%
    3. ENTHALTUNG (0) 0%

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    ABSTIMMUNG
    Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir stimmen nun über den Antrag des Ministerpräsidenten (siehe Anlage), die Zahl der Geschäftsbereiche sowie deren Abgrenzung durch den Landtag im Sinne des Art. 49 BayVerf zu beschließen, vorzeitig ab. Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend dauert die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten achtundvierzig Stunden lang, also bis zum 01. Februar 2022, 01:03 Uhr, an.


    Ich eröffne die Abstimmung.


    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


    Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf sechs festgelegt und wie folgt abgegrenzt:


    1. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
    2. Staatsministerium des Innern und der Justiz

    3. Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft

    4. Staatsministerium der Finanzen und für Wirtschaft

    5. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung
    6. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    7. Staatskanzlei




  • Dr. Irina Christ

    Hat das Label von Debatte auf Abstimmung geändert