DEBATTE | X/006: Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche

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    AUSSPRACHE
    Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten nun über den Antrag des Ministerpräsidenten (siehe Anlage), die Zahl der Geschäftsbereiche sowie deren Abgrenzung durch den Landtag im Sinne des Art. 49 BayVerf zu beschließen. Den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung entsprechend dauert die Debatte über den Antrag des Ministerpräsidenten zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 31. Januar 2022, 22:16 Uhr, an.


    Ich eröffne die Aussprache.


    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


    Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf sechs festgelegt und wie folgt abgegrenzt:



    1. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
    2. Staatsministerium des Innern und der Justiz

    3. Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft

    4. Staatsministerium der Finanzen und für Wirtschaft

    5. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung
    6. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    7. Staatskanzlei




  • Ergreift kurz das Wort.


    Frau Präsidentin,


    ich darf für die Fraktion der Grünen gem. § 23 Abs. 3 S. 1 GO das Beenden der Debatte nach 24 Stunden beantragen. Wir sehen keinen großen Aussprachebedarf bei einer reinen Formalsache, wie der Bestimmung der Geschäftsbereiche.

  • Das Präsidium gibt folgendes bekannt:


    1. Dem Antrag des Abgeordneten Linner wird stattgegeben. Zwar wurde nur eine antragsstellende Fraktion bezeichnet, allerdings handelt es sich bei 'Fraktion der Grünen' ebenfalls um eine Kollektivbezeichnung für fünf Abgeordnete, womit das Quorum von vier notwendigen antragsstellenden Abgeordneten erfüllt ist.

    2. Es gibt im Sinne des § 23 Abs. 5 BayLTGeschO keinerlei Redebedarf mehr.

    3. Die Aussprache ist geschlossen; die Abstimmung wird zeitnahe eingeleitet.