Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/095. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 21. Januar 2022 um 17:45 Uhr.
Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-CDSU-Fraktion
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung wird wie folgt geändert:
§ 146a Absatz 2 der Abgabenordnung wird wie folgt gefasst:
"(2) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften auf dessen Verlangen einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen."
Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung wird wie folgt geändert:
§ 30 Absatz 4 wird ergänzt und wie folgt gefasst:
"(4) § 146a in der am 01. April 2022 geltenden Fassung ist erstmals nach Ablauf des 31. März 2022 anzuwenden."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 01. April 2022 in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.