KANDIDATURENPHASE
Wahl einer*eines Stellvertreter*in der Präsidentin des Zehnten Bayerischen Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 BayLTGeschO ist ein*e Stellvertreter*in für die Präsidentin des Zehnten Bayerischen Landtages zu wählen. Da die Kriterien für den Fall des § 6 Abs. 2 BayLTGeschO nicht vorliegen, ist eine Wahl einer solchen Person erforderlich. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 1 BayLTGeschO achtundvierzig Stunden lang, also bis zum 19. Januar 2022, 21:22 Uhr, andauert.
Die Kandidaturenphase ist hiermit eröffnet.
Dr. Christ
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -