Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundestagspräsident hat mir die beschlossene Bundestagsdrucksache IX/040 übersandt, es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Dieser Entwurf liegt Ihnen auf der Drucksache BR/093 vor und wird nun zur Debatte gestellt. Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 17. Januar 2022 um 21:30 Uhr.
Außerdem möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein Einspruchsgesetz handelt.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Die BundeskanzlerinAn den Präsidenten des Bundesrates,
Herrn Marius Wexler,
Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates,
hiermit übersende ich Ihnen - gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes - den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen,
Sylvie Jachère-Wessler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernärhung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Ziel
Die Haltung und Züchtung von Pelztieren ist eine unzeitgemäße und tierschutzverletzende Haltungsform. Die Haltung erfolgt meist unter solchen Umständen, dass sie Tiere Bewegungsstörungen und Verhaltensstörungen entwickeln. Im Allgemeinen werden bei dieser Zucht kaum Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes getroffen. In der COVID-Pandemie zeigte sich ein weiteres Problem, da es zu massiven Ausbrüchen von COVID-19 auf Nerzfarmen gekommen ist, dies hatte wiederum eine massive Tötung der betroffenen Tiere zur Folge und stellte ein allgemein Problem für die Gesundheit, auch der Menschen, dar.
Daher ist konsequent und richtig, wenn wir die Zucht und Haltung von Pelztieren in der Bundesrepublik Deutschland verbieten, zum Zierschutz, aber auch für die Gesundheit von Mensch und Tier.
B. Lösung
Die Lösung liegt im Verbot der Pelztierhaltung
C. Alternativen
Keine.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt