Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundestagspräsident hat mir die beschlossene Bundestagsdrucksache IX/044 übersandt, es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung. Dieser Entwurf liegt Ihnen auf der Drucksache BR/090 vor und wird nun zur Debatte gestellt. Nach § 17 II GO BR setze ich die Debattenzeit auf 72 Stunden fest, die Debatte endet daher am 17. Januar 2022 um 21:20 Uhr.
Außerdem möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein Einspruchsgesetz handelt.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des MdB Dr. von Gröhn
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 1
In § 395 StPO wird eine Nr. 7 angefügt, welche wie folgt lautet:
"7. einer sonstigen Straftat, welche als Verbrechen (§ 12 I StGB) klassifiziert ist."
Artikel 2
Das Bundesgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft
Begründung
Durch die beabsichtigte Änderung wird es allen Opfern von Verbrechensstraftaten ermöglicht, dem Strafverfahren als mitwirkungsberechtigter Nebenkläger beizuwohnen.