Sehr geehrter Herr Neuheimer,
es ist mir eine große Freude, Sie heute als durch den Bundesrat gewählten Bundesrichter am Obersten Gericht begrüßen zu dürfen. Gerade in solch instabilen Zeiten ist es von höchster Wichtigkeit, eine funktionierende Gewaltenteilung zu haben. Dazu gehört neben der Legislative und der Exekutive auch und vor allem die Judikative. Als ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtes erfüllt es mich mit besonderer Sorge, dass in Folge der Ereignisse der vergangenen Monate die Wahl der Obersten Bundesrichter auf Grund parteipolitischer Konflikte zu einem Politikum verkommen könnte und das Oberste Gericht als Organ des Rechtsstaats nicht in seiner gesetzlich festgelegten Personalstärke arbeiten kann. So ist es doch gerade heute wichtiger als je zuvor, dass die gegenseitige Kontrolle der Verfassungsorgane funktioniert und rechtsstaatliche Prozesse ohne parteipolitisch motivierte Behinderungen ablaufen kann. Aus diesem Grund erfreut es mich besonders, Sie, Herrn Neuheimer, zum Richter am Obersten Gericht ernennen zu dürfen.
Schließlich darf ich Sie, Herr Nils Neuheimer gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Oberste Gericht darum bitten, folgenden Amtseid zu leisten:
"Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."