Stimmen Sie dem Antrag zu? 12
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Ja (3) 25%
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Nein (9) 75%
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Enthaltung (0) 0%
Sehr geehrte Abgeordnete,
der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Abstimmung:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFDEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Einführung von Volksentscheiden und Volksbegehren auf Bundesebene
A. Problem
Die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Doch auch der Wunsch nach stärkerer Beteiligung wächst in der Bevölkerung. In den letzten Jahren wurden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Ebene der Bundesländer deutlich ausgebaut. Die Erfahrungen damit waren positiv. Laut Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz wird die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Durch neue direkte Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger soll das parlamentarisch-repräsentative System unserer sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie nun ergänzt, jedoch nicht ersetzt werden. Zusätzliche Beteiligungsrechte bringen auch mehr Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung wichtiger Sachfragen. Interesse und Engagement für eine verantwortliche Willensbildung werden verstärkt. Dies belebt die Demokratie insgesamt und macht sie für die Menschen auch attraktiver. Neue Beteiligungsrechte müssen sich ebenso wie parlamentarische Initiativen und Entscheidungen an den Grundrechten, den unveränderlichen Grundentscheidungen der Verfassung und den übrigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausrichten und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen.
B. Lösung
Das Grundgesetz wird ergänzt bzw. geändert durch die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksentscheide und Volksbegehren auch auf Bundesebene.
C. Alternativen
Beibehaltung der bisherigen Verfassungslage.
D. Kosten
Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide führen zu Durchführungskosten beim Bund, vor allem aber bei den Ländern und Gemeinden, die der Bund zu erstatten hat. Hierzu gehören u. a. Kosten der Prüfung der Stimmberechtigung, von öffentlichen Bekanntmachungen, Druckkosten, Kosten für die Versendung von Abstimmungsbenachrichtigungen, Kosten der Feststellung von Abstimmungsergebnissen. Die Höhe der entstehenden Kosten ist vor allem davon abhängig, in welchem Umfang die Bevölkerung die neuen Beteiligungsrechte nutzen wird.
Die bisherigen in- und ausländischen Erfahrungen bei Volksentscheiden zeigen, dass sich die daraus entstehenden „Demokratiekosten“ in einem überschaubaren Rahmen halten.