[NRW | IX/22] Anfrage zur Lage der Sozialwohnungen

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    folgende Anfrage erreichte das Landtagspräsidium heute. Der zuständige Minister Friedrich Augstein hat für die Beantwortung der Anfrage 3 Tage Zeit.

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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    Aufgrund der Nichtbeantwortung der Anfrage erteile ich der Landesregierung gemäß § 28 Abs. 6 der Geschäftsordnung eine Rüge und fordere sie zur sofortigen Beantwortung der Anfrage auf.
    Ferner fordere ich Herrn Ministerpräsidenten Stefan Herzinger zur Abgabe einer Stellungnahme über die Nichtbeantwortung der Anfrage auf.

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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    Düsseldorf, den 03. Januar 2022


    Landtag Nordrhein-Westfalen - Die Präsidentin Dr. h. c. Edelgard Fischer - Platz des Landtags 1 - 40221 Düsseldorf


    An die

    Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

    Herrn Ministerpräsidenten Stefan Herzinger

    Horionplatz 1

    40213 Düsseldord


    An das

    Landesministerium des Innern und Digitalisierung

    Herrn Landesminister Friedrich Augstein

    Friedrichstraße 62-80

    40217 Düsseldorf



    Erteilung einer Rüge an die Landesregierung aufgrund Nichtbeantwortung der Kleinen Anfrage


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stefan Herzinger ,

    sehr geehrter Herr Minister Friedrich Augstein ,


    aufgrund einer noch immer ausbleibenden Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache "IX|22|", erteile ich der Landesregierung eine Rüge. Es ist bereits das zweite Mal, dass ich ihnen für die Nichtbeantwortung dieser Anfrage eine Rüge erteilen muss. Seit Eingang der Kleinen Anfrage sind bereits 7 Tage vergangen. Die Geschäftsordnung des Landtags sieht eindeutig eine Frist von 3 Tagen vor um Anfragen zu beantworten. Es gehört zum guten parlamentarischen Umgang Anfragen und ihre Nachfragen zu beantworten. Ich bitte inständig um die Beantwortung vonseiten der Landesregierung. Da noch immer nicht erfolgt bitte ich den Ministerpräsidenten Stefan Herzinger erneut um Stellungnahme.


    Mit freundlichen Grüßen

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    Dr. Edelgard Fischer
    Landtagspräsidentin

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Meine sehr veehrten Damen und Herren,


    ich möchte mich im Namen der Landesregierung für die noch nicht erfolgte Antwort entschuldigen.

    Die Landesregierung arbeitet an der Beantwortung der Anfrage.

    Die Nicht-Beantwortung ist auf die Feiertage zurückzuführen.

    Ich bitte Sie um Verständnis und verbleibe


    mit freundlichen Grüßen

    Stefan Herzinger


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    Friedrich Augstein



    Minister des Innern und für Digitalisierung

    des Landes Nordrhein-Westfalen



    Postfach 100313 | 40021 Düsseldorf





    Düsseldorf, den 04.01.2022

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Gilbert


    Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rache,


    für die verspätete Antwort entschuldige ich mich. Ihre parlamentarische Anfrage vom 27.12.2021 beantworte ich wie folgt:



    zu 1.:

    Zum Jahresende 2020 gab es insgesamt rund 452.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen. Aktuellere Zahlen liegen der Landesregierung derzeit (noch) nicht vor.


    zu 1.1.:

    Bis 2030 werden etwa 46 % der heute preisgebundenen Wohnungen aus der Bindung herausfallen.


    zu 1.2.:

    Das lässt sich derzeit nicht beziffern.


    zu 2.:

    Für Investitionen in des sozialen Wohnungsbaus erhielt das Land vom Bund im Jahr 2021 85.000.000 €. Das Land veranschlagte für das vergangene Jahr 97.072.000 € an Zuschüssen für Maßnahmen der Wohnraumförderung an die NRW.Bank.


    zu 2.1:

    Die Landesregierung eruiert fortlaufend Möglichkeiten zur verstärkten Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Zu erwarten sind zunehmende Zuschüsse des Bundes. Weitere, konkrete Maßnahmen kann die Landesregierung derzeit nicht mitteilen, da sie sich hierzu noch in einer dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortungen unterfallenden Abstimmung befindet.


    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Vielen Dank Herr Minister, gibt es Nachfragen?

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

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    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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