[NRW | IX/14] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespolizeigesetzes - Einführung der Schleierfahndung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    hiermit eröffne ich den durch die Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf auf Drucksache IX/14. Sie dauert drei Tage. Ein Vertreter der Landesregierung hat das Wort.

  • Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

    meine Damen und Herren,


    wir alle sind froh, in einem Europa der offenen Grenzen zu leben. Viele Jüngere unter uns werden sich schon nicht mehr an die Zeit erinnern können, während der die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch kontrollierte Binnengrenzen voneinander getrennt waren. Durch das Schengener Abkommen sind die Binnengrenzkontrollen abgeschafft worden. Dieser, für souveräne Nationalstaaten weitreichende Schritt hat den Wirtschafts- und Reiseverkehr in der Europäischen Union erleichtert und die teilnehmenden Staaten enger zusammengebracht. Entgegen mancher politischer Forderung bekennt sich die Landesregierung klar zum Schengener Abkommen. Wir möchten nicht in die Zeit zurück, in der wir von unseren europäischen Freunden durch Schlagbäume getrennt wurden.


    Trotz aller Vorteile der offenen Grenzen müssen wir eingestehen, dass der Entfall der Binnengrenzkontrollen nicht nur den Wirtschafts- und Reiseverkehr, sondern auch den illegalen Verkehr von Gütern und Menschen erleichtert hat. Wir erleben einen Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität und eine Zunahme illegaler Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Entwicklung wird unterstützt durch fehlende Kontrollen an der europäischen Außengrenze und gefährdet die innere Sicherheit unseres Landes. Die amtierende Landesregierung hat dies erkannt und sich darauf verständigt, der Landespolizei weitreichendere Befugnisse zu verleihen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Der Polizei NRW soll es künftig möglich sein, im grenznahen Gebiet des Bundeslandes Kontrollen zur Identitätsfeststellung von Personen durchzuführen. Darüber hinaus erleichtern wir durch eine Änderung des Polizeigesetzes Durchsuchungen im grenznahen Bereich. Durch einen entsprechenden Verwaltungserlass werden wir sicherstellen, dass die Vereinbarungen des Schengener Abkommens gewahrt bleiben und keine grenzkontrollähnlichen Maßnahmen - zu denen die Landespolizei in jedem Fall nicht befugt wäre - entstehen.


    Im Interesse der inneren Sicherheit bitte ich um Zustimmung!

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.