ABSTIMMUNG | IX/019 Abstimmung: Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen

  • Stimmen Sie FÜR die Annahme des Antrags auf Drs. IX/019 'Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen'? 15

    1. JA (2) 13%
    2. NEIN (8) 53%
    3. ENTHALTUNG (5) 33%

    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png


    Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    der Abgeordnete von Wildungen und die Fraktion des FFD haben einen Antrag mit dem Titel "Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen" eingebracht. Über diesen erfolgt nun die Abstimmung, die bis Montag, den 22. November 2021, 22:43 Uhr andauern wird. Sie finden den Antrag in der Anlage.


    Die Abstimmung wird hiermit eröffnet.


    gez. Müller

    - Präsident des Deutschen Bundestages -


    Anlage 1: Gegenstand der Aussprache



    Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen



    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:


    I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    - Das der Flüchtlingszustrom aus Belarus gestoppt werden muss;
    - das sich die Bundesrepublik Deutschland nicht von Diktator Lukaschenko erpressbar machen darf;

    - das Geflüchtete nicht als Waffe zur Gefährdung der Rechtstaatlichkeit genutzt werden dürfen;

    - das der Art 87 A GG Absatz 3 und 4 dazu entsprechende Maßnahmen vorsieht:

    Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

    Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.


    II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

    - die Bundeswehr unseren Nachbarn Polen beim Schutz ihrer Staatsgrenze militärisch zu unterstützen;

    - gemeinsam mit unseren Nachbarn die Außengrenzen der EU verstärkt zu schützen;

    - die Grenze zwischen Deutschland und Polen durch Bundeswehr-Kontrollen undurchlässig für Geflüchtete zu machen.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,


    ich kann feststellen, dass es angesichts des derzeitigen Zwischenergebnisses ausgeschlossen ist, dass sich eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für diesen Antrag ergeben wird - der Antrag wird somit abgelehnt; die Abstimmung läuft selbstredend weiter.