Stimmen Sie FÜR Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes? 12
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JA (4) 33%
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NEIN (5) 42%
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ENTHALTUNG (3) 25%
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches − Überführung des § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der nachfolgende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Überführung des § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönl. Daten, eingebracht durch die Fraktion des FFD, steht für zweiundsiebzig Stunden, also bis Montag, 15. November 2021, 20:57 Uhr, zur Abstimmung.
gez. Müller
- Bundestagspräsident -