Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da binnen der durch die Geschäftsordnung vorgeschriebenen Frist von vierzehn Tagen nach der Landtagswahl kein Wahlvorschlag für das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen ist, ist gem. § 32 Abs. 2 LTGO eine öffentliche Kandidaturphase einzuleiten. Ich bitte um Wahlvorschläge binnen drei Tagen.