Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Felix Schwalbenbach Kai Baum Marius Wexler Dr. Dominick Gwinner ),
wir kommen nun zur Abstimmung über folgenden, vom Bundestag beschlossenen, Gesetzesentwurf. Eine Debatte ist aufgrund der vorher erfolgten Stellungsnahmen-Debatte nicht erneut erforderlich. Die Abstimmung geht drei Tage und endet damit am Sonntag, den 24. Oktober 2021 um 23:04Uhr.
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Bundesrepublik Deutschlan
Der Bundeskanzler
An den Präsidenten des BundesratesHerr Ministerpräsident
Felix Schwalbenbach
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Äußeren, der Verteidigung, der Entwicklung und wirtschaftlichen Zusammenarbeit
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Regenborn
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
A. Problem und Ziel
Deutsche Unternehmen unterliegen keiner ausreichenden Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandardars in ihrer Lieferkette. So ist es möglich, dass außerhalb Deutschlands Menschen ausgebeutet und die Umwelt zerstört werden kann, ohne dass eine ausreichende HAftung der Unternehmen vorherrscht. Mit einem Lieferkettengesetz werden deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards weltweit verpflichtet.
B. Lösung
Die Unternehmen werden verpflichtet Menschenrechts- und Umweltstandards einzuhalten.
C. Alternativen
keine
D. Kosten
aufgrund eines unbewusst hohen neuen Personalaufwands ungewiss, allerdings schätzt die Bundesregierung diese auf circa 5 Millionen Euro
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt