DEBATTE VIII/024 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafmündigkeitsalters sowie zur Abschaffung des Heranwachsenden-Privilegs​

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/024

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafmündigkeitsalters sowie zur Abschaffung des Heranwachsenden-Privilegs


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    wie im Abschnitt „Problem und Ziel“ bereits erläutert, geht es um zwei relevante Änderungen.


    Zum einen die maßvolle Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12, die den teils immer jünger werdenden Straftäter Einhalt gebieten soll.


    Das Jugendgerichtsgesetz sieht für Jugendliche zwischen 14-18 (nach der Änderung von 12-18) ohnehin sehr milde Sanktionsmaßnahmen vor. So steht der Erziehungsgedanke stets im Vordergrund (§ 2 Abs. 1 Satz 2 JGG) und nicht das reine Strafen. Auch Jugendliche zwischen 12-14 sollten in einem rechtsstaatlichen Verfahren für begangenes Unrecht durch einen spezielle ausgebildeten Jugendrichter bspw. mit Erziehungsmaßnahmen beeinflusst werden können.

    Durch diese leicht frühere Abschreckung, wird ein Einstieg der jungen Jugendlichen in schwerere Kriminalität bereits früher verhindert. Lässt man hingegen junge Täter bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich völlig unbetastet, so ebt gerade dies den Weg, zur Begehung von noch schwereren Straftaten und einer langen kriminellen Karriere.




    Mit der zweiten Änderung möchten wir des Heranwachsenden-Privileg abschaffen. Ab 18 gilt man in unserem Land als Erwachsen und hat alle Rechte - aber natürlich auch Pflichten - eines Staatsbürgers. Man kann heiraten, Verträge schließen sowie unbeschränkt über sein Vermögen und Eigentum verfügen. Es ist deshalb angemessen, Erwachsene ab 18 auch wie Erwachsene zu behandeln, auch - wenn nicht sogar gerade - bei Verletzungen des Strafrechtes.


    Durch die Abschaffung des Heranwachsenden-Privilegs schaffen wir die Privilegierung erwachsener Straftäter ab und entlasten die Jugendgerichte.


    Ich bitte um Zustimmung zu dieser Änderung, vielen Dank.