PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Ich werde es sicher noch in der Debatte sagen aber ich möchte den Antragsteller schon jetzt auf unser Grundgesetzt verweisen:


    Artikel 53 Satz 1 und 2 Grundgesetz


    Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden.



    Ein solcher Beschluss wäre demzufolge verfassungswidrig. Abgesehen davon ist es auch nicht sinnvoll, die Bundesregierung von Debatten ausschließen zu wollen, die klar die Politik des Bundes betreffen.

  • Und mal wieder geht die Argumentation des Kanzlers am Antrag vorbei.


    Es geht hier nicht um das Ausschließen der Regierungsmitglieder an den Aussprachen bei den Verhandlungen, sondern dem Ausschluss - und das ist bereits jetzt schon so in der GO drinnen wie man lesen kann - aus den Vordebatten wo die Regierung erst mal nichts zu suchen hat und später im eigenen Haus die Gelegenheit hat sich mit zu befassen.


    Und gerade der Bundeskanzler mischt sich oftmals in Bereiche des BR ein, wo dieser oder die Bundesregierung erst mal nichts zu suchen hat.

  • Dann ist aber die GO in der jetzigen Form falsch, da die Bundesregierung auch meiner Einschätzung nach durch §53 GG ein Recht hat sich an jeder Debatte im BR zu beteiligen.


    Wobei es mir neu wäre das die GO in jetziger Form so ausgearbeitet ist


    Edit:

    § 9
    Teilnahme an den Verhandlungen


    An Verhandlungen des Bundesrates nehmen dessen Mitglieder teil. Teilnahmeberechtigt sind auch die Mitglieder der Bundesregierung.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Dann schau mal zu § 17, der beißt sich in seiner Auslegung dann mit § 9.


    Und dieses ständige rein grätschen ohne gefragt zu werden unterminiert ein wenig den Gedanken von Trennung zwischen Bundesregierung und Bundesrat.


  • (1) Jeder Abstimmung geht eine Debatte voraus, sofern diese Geschäftsordnung nichts anderes besagt.

    (2) Debatten dauern drei Tage, sofern diese Geschäftsordnung oder das Grundgesetz keine anderen Fristen vorsieht. Liegt zu einem Antrag ein Gegenantrag vor, so wird die Debatte über den Antrag so lange verlängert, bis beide Anträge zeitgleich zur Abstimmung gestellt werden können. Debatten sind für die Dauer der Abstimmung über einen Änderungsantrag zum Debattengegenstand oder über die Überweisung des Antrages an einen Ausschuss zu unterbrechen.

    (3) Die Debatte über einen Antrag der Bundesregierung, welcher dem Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes bereits zur Stellungnahme vorgelegt wurde, kann nach frühestens 24 Stunden vom Präsidenten beendet werden, wenn kein Land Redebedarf anmeldet und offensichtlich kein Redebedarf besteht. Es besteht offensichtlich kein Redebedarf, wenn kein Land sich innerhalb der Frist aus Satz 1 zum Debattengegenstand äußert. Satz 1 gilt entsprechend für Gesetzentwürfe des Bundesrates, die vom Bundestag beschlossen wurden.

    (4) Auf Antrag eines Landes wird die Debatte einmalig um weitere drei Tage verlängert. Der Präsident kann die Debatte eigenmächtig verlängern, wenn
    die Bundesregierung eine mündliche Frage gemäß § 10 Absatz 1 nicht während laufender Debattenzeit beantwortet hat oder
    ein gemäß § 23 Absatz 2 herbeizitiertes Mitglied der Bundesregierung nicht während laufender Debattenzeit erschienen ist.

    (5) Der Bundesrat kann einstimmig die sofortige Beendung der Debatte beschließen.

    Also ich sehe anhand der Formulierung nicht wieso sich der §17 mit dem §9 "beißen" soll.


    Und selbst wenn es so sein sollte, müsste zuerst eine GG Änderung her damit eine solche GO Änderung wie die von Ihnen beantragte rechtswirksam wäre.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Und wo wenn nicht im BR soll dann die Bundesregierung sich zu Ihren Entwürfen oder Entwürfen der Länder äußern? Der Bundestag ist dafür nicht geeignet was die Diskussion mit den Ländern angeht und Ministerkonferenzen finden nicht sehr oft statt. Der BR ist der einzige Sinnvolle und effektive Rahmen dafür innerhalb der Sim

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Da sind

    Tja, dass ist ihre Auslegung der GO, diese sehe ich nicht so.

    Und sie sollten mal Unterscheiden zwischen Verhandlungen, so wie es das GG vorgibt und dem Unterschied zu Debatten, wovon im GG keine Rede ist und worauf ich hin ziele.

  • Da sind was?


    Die GO kann nun mal nur soweit ausgelegt werden wie die GO formuliert wurde. Die GO sieht eine Teilnahmeberechtigung der Bundesregierung vor und diese muss gewahrt bleiben und ist durch das GG gedeckt. Ihr Antrag müsste somit auch §9 ändern und wäre mit dem GG nicht vereinbar da dann die Bundesregierung nicht länger "jederzeit" angehört würde da sie ja nicht mehr sprechen dürfte

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Da sind was?


    Die GO kann nun mal nur soweit ausgelegt werden wie die GO formuliert wurde. Die GO sieht eine Teilnahmeberechtigung der Bundesregierung vor und diese muss gewahrt bleiben und ist durch das GG gedeckt. Ihr Antrag müsste somit auch §9 ändern und wäre mit dem GG nicht vereinbar da dann die Bundesregierung nicht länger "jederzeit" angehört würde da sie ja nicht mehr sprechen dürfte

    Die GO sieht eine Teilnahmeberechtigung an den Verhandlungen vor, dass bleibt auch unberührt und deckt aus das GG.

    Ich rede von Debatten und die reinen Debatten sind keine Verhandlungen.


    Was Sie da gerade betreiben ist ein bissen Amtswillkür.

  • Ich lege nun mal als Präsident die GO aus und muss auch schauen ob ein Antrag der zur Debatte gestellt wir mit dem GG vereinbar ist. Ihr Antrag schließt die Mitglieder der Bunderegierung von Debatten aus was ihre Mitwirkungsrechte als Teilnehmer des Bundesrates beeinschränkt und damit Ihre Rechte die durch §53 GG geregelt sind. Somit verstößt Ihr Antrag meiner Ansicht nach gegen Verfassungsrecht.


    Wenn Sie mein Handeln stört beantragen Sie doch eine Verhandlung vor dem Gericht und lassen Sie klären ob ich "Amtswillkür" betreibe oder ob Ihr Antrag einfach fachlich falsch ist.

    Meiner Ansicht nach eher zweitens aber das ist meine Subjektive Einschätzung.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Zumal in der GO auch die Rede davon ist das der BR öffentlich verhandelt, anderes Wort für Tagt. Dazu gehören selbstverständlich Debatten. In §17 GO-BR ist auch nicht extra erwähnt wer Redeberechtigt ist. Selbstverständlich alle Teilnehmer und Mitglieder des BR somit defacto auch die Bundesregierung.


    Wenn wir jetzt eh schon beim Erbsenzählen sind.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Wenn Sie jetzt mit Erbsenzählen anfangen wollen, bitte sehr. GG 51 Abs. 1 regelt klar wer Mitglied des BR ist. Dazu zählt nicht die Regierung des Bundes.

  • Niemand hat behauptet die Bundesregierung wäre Mitglied des BR, sind aber Teilnehmer und haben Rederecht in sämtlichen Debatten des BR und die Pflicht Stellung zu beziehen wenn Sie dazu aufgefordert werden

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Meine Ganz persönliche SimOn wie Off Meinung:


    Etwas Kindisch von Ihnen. Sie stellen einen Antrag der so nicht rechtskräftig und nicht vom GG getragen wird, dieser wird abgelehnt. Statt einen neuen (GG getragenen) Antrag einzubringen gleich ein (fachlich falschen) Misstrauensantrag stellen.


    Das beweist nur das Sie nicht in der Lage sind die GO und zum Teil die damit verbundenen GG Paragraphen Richtig zu verstehen

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Und mal wieder geht die Argumentation des Kanzlers am Antrag vorbei.


    Es geht hier nicht um das Ausschließen der Regierungsmitglieder an den Aussprachen bei den Verhandlungen, sondern dem Ausschluss - und das ist bereits jetzt schon so in der GO drinnen wie man lesen kann - aus den Vordebatten wo die Regierung erst mal nichts zu suchen hat und später im eigenen Haus die Gelegenheit hat sich mit zu befassen.


    Und gerade der Bundeskanzler mischt sich oftmals in Bereiche des BR ein, wo dieser oder die Bundesregierung erst mal nichts zu suchen hat.

    Also Moment mal, ich habe mich immer zu Dingen geäußert, die auch die Arbeit der Bundesregierung betreffen. Im konkreten Fall waren es die GG-Änderung zu den Vorlagen der Bundesregierung, die Debatte zur Senkung der Umsatzsteuer, einer Bundessteuer, und die Debatte zum Umgang mit Vorlagen der Bundesregierung und deren Weiterleitung durch die Bundesregierung an den Bundestag. Das sind mitnichten Themen, die nur den Bundesrat betreffen und selbst wenn es so wäre, die Bundesregierung hat jederzeit gehört zu werden, ob Ihnen das nun gefällt oder nicht aber so schreibt es das Grundgesetz vor.


    Es macht weiterhin immer Sinn sich vor eine Beschlussfassung zu einem Antrag zu äußern, damit entsprechend bei der Abstimmung dann damit umgegangen werden kann. Warum Sie damit ein Problem haben ist mir Schleierhaft aber das ist der ganz normale Weg unserer Gesetzgebung.

  • Das ist Ihre Auslegung und in meinen Augen falsch ausgelegt und für einen selber hingebogen um sich damit nicht befassen zu müssen.

  • Ganz ehrlich ich gebe das Amt der BR Präsidenten gerne an Sie ab wenn Sie denken es besser zu können. Aber werfen Sie mir nicht vor die GO zu meinem Vorteil auszulegen. §3 Abs. 3 ist eindeutig. Wenn Sie nicht mal einsehen können den Antrag FALSCH gestellt zu haben kann ich bei Gott nichts dafür

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

    120px-PNSNeu.png

  • Bitte nur linientreue Beiträge!

  • Eine Diskussion darüber, ob gewisse Menschen existieren

    Ach ja, jetzt wird wieder alles zurechtgebogen, damit man seinen autoritären Zügen Ausdruck verleihen kann... So eine Diskussion haben wir nie geführt. Euer (ich schreibe im Plural, weil ich mal davon ausgehe, dass hinter der Initiative mehrere Leute stecken) Verhalten nimmt langsam echt religiöse Züge an. Schön langsam keimt jedenfalls in mir der Verdacht, ich habe doch nicht so unrecht gehabt, als ich von einer "Transagenda" gesprochen habe... Eine Politiksimulation hat doch wohl den Anspruch, dass man RL-Politik und die darin prominent vertretenden Meinungen und Themen simuliert und nicht eine weichgespülte Version der Realität, in der man nichts mehr sagen darf was irgendjemanden irgendwie beleidigen könnte.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money