Länderwechsel

  • Ich wollte kurz fragen, wie genau das hier mit dem Bundesländerwechsel gehalten wird?


    Nachdem ich mein Mandat in Thüringen verloren habe, würde ich gerne in einem anderen Land neustarten.

  • Das sind die Regeln zum Länderwechsel:

    Wobei es beim Austritt aus der [ehemaligen] UPS unter Umständen auch wieder möglich sein sollte, das Mandat in Thüringen wahrzunehmen. Eigentlich zumindest. Wie es im konkreten Fall ist, weiß ich nicht, da die Liste ja nur aus einer Person bestand und die aktuell nicht mehr dort aktiv ist, und sonst ja jeder, der zu keiner Liste gehört, in solchen Fällen das Mandat für sich beanspruchen und sich zum neuen Vertreter der Liste ernennen könnte. Da es jedoch keine x-beliebige Person, sondern derjenige, der die Liste zur Wahl eingereicht hat, ist, würde ich da eher kein Problem sehen. Aber die Entscheidung müsste dann, falls das überhaupt eine Option wäre, wohl das Präsidium treffen? Ansonsten die obigen Regeln zum Länderwechsel.

    Zitat

    § 14

    LANDTAGSWAHLEN


    (5) [...] Kann ein Mandat nicht mehr besetzt werden, so bleibt dieses frei, kann aber jederzeit wieder besetzt werden. Die Mandate sind an die jeweiligen Listen gebunden, nicht an die Landtagsmitglieder selbst.

  • Zu Landtagswahlen müssen ja keine Listen eingereicht werden nur der Name. Dadurch das jederzeit Leute ausgetauscht werden können. Im Falle einer freien Liste ist eigentlich nur der einreichende berechtigt zu entscheiden wer das Mandat wahrnimmt. Bei Parteien könnten es auch andere sein.


    Und der Landtag hat sich ja nicht durch den Verlust verkleinert, nur eine Vakanz ist entstanden. Daher sehe ich das eigentlich auch so daß dieses Mandat wieder eingenommen werden könnte.


    Neuanfang woanders wird schwierig. Die 8 Wochen würden erst im November enden wo man wieder wechseln darf, fällt dann auch direkt in die Fristwochen einer Wahl und die nächstmögliche Wahl wäre dann auch wieder Thüringen.