Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( Felix Schwalbenbach Kai Baum Marius Wexler ),
wir kommen nun zur Debatte über eine Stellungnahme zu folgendem, von der Bundesregierung beschlossenen, Gesetzesentwurf. Die Debatte über eine Stellungnahme geht drei Tage und endet damit am Freitag, den 08. Oktober 2021 um 22:11Uhr.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschlan
Der Bundeskanzler
An den Präsidenten des BundesratesHerr Ministerpräsident
Felix Schwalbenbach
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung des eSports in Deutschland mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Inneren, der Jusitz, Wirtschaft und der Finanzen
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Regenborn
Bundeskanzler
Bundesrat
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Inneren, der Justiz, Wirtschaft und Finanzen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung des eSports in Deutschland
A. Problem und Ziel
eSport ist ein weltweites Phänomen, das Millionen Menschen als Spielerinnen und Spielerund Zuschauerinnen und Zuschauer begeistert. Unter eSport wird das kompetitive Spielen von Videospielen am Computer, der Konsole oder anderen Geräten auf Basis allgemeiner sportlicher Umgangsformen im Wettkampf subsummiert. Auch in Deutschland wächst die Bedeutung des eSports stetig und eine Professionalisierung des eSports und seiner Strukturen ist zu verzeichnen. Aufgrund der sich aus der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) ergebenden Autonomie des Sports entscheidet in Deutschland der organisierte Sport eigenständig über die Anerkennung von Sportarten und Aufnahme von Mitgliedsorganisationen. Die Aufnahme von Verbänden in den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist u. a. an die Gemeinnützigkeit wegen der Förderung des Sports gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 21 der Abgabenordnung (AO) gekoppelt. eSport ist im Gemeinnützigkeitsrecht jedoch bisher nicht anerkannt worden. E-Sport könne auf Basis der Förderung von Jugendhilfe sowie der Förderung von Bildung bereits als gemeinnützig anerkannt werden, verkenne sie jedoch die Hürden vieler lokaler eSport-Vereine, die jene Kategorien nicht erfüllten.
B. Lösung
Die Verbindung aus sportlicher Betätigung, technischer Innovation und Digitalisierung eröffne für viele Menschen unterschiedlicher Altersklassen neue Möglichkeiten und mit der Olympic Virtual Series würden im Vorfeld der Olympischen Spiele in Tokio. Zur Herstellung größtmöglicher Rechtssicherheit für solche Vereine bedürfe es einer eigenstündigen eSport-Regelung in der Abgabenordnung mit einer Differenzierung zwischen traditionellem Sport und eSport. Dadurch könnten Rechtsklarheit geschaffen und die autonome Entwicklung beider Branchen befördert werden - allerdings sei das nur dann möglich, wenn der Bereich der Computerspiele aus der Definition des traditionellen Sports exkludiert werde erstmalig digitale Wettbewerbe ausgetragen. Der Bundestag soll beschließen die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen mit eSport-Angebot anzuerkennen, den eSport in den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Jugendschutzes zu verankern und einen Gesetzentwurf vorzulegen der die Förderung des eSport als gemeinnützigen Zweck im Rahmen des § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO erfasst und eine Gleichstellung zum traditionellen Sport schafft. Deutschland zu einem attraktiven Ausrichterland für eSport-Veranstaltungen zu machen und dafür zu sorgen, die Vergabe von Visa für eSportlerinnen und eSportler zu erleichtern, um sicherzustellen, dass sie zu eSport-Events in Deutschland problemlos einreisen und auch am längerfristigen Liga- und Trainingsbetrieb teilnehmen können. Die großen Möglichkeiten des eSports im internationalen Sport- und Kulturaustausch und zur Förderung der internationalen Freundschaft zu nutzen und zu unterstützen.
C. Alternativen
keine
D. Kosten
keine
Anlage 1
Die Bundesregierung
Begründung
siehe Vorblatt