VIERTE KANDIDATURENPHASE FÜR DAS AMT EINES BUNDESRICHTERS AM OBERSTEN GERICHT
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur vierten Kandidaturenphase zur Wahl eines Bundesrichters am Obersten Gericht. In den nächsten 72 Stunden können Kandidaturen sowie Wahlvorschläge abgegeben werden. Letztere müssen vom Vorgeschlagenen schriftlich bestätigt werden.
Die Kandidaturenphase ist eröffnet.