[ NRW | VIII/06] Parlamentarische Anfrage an den Landesfinanzminister

  • Sehr geehrter Herr Minister Johannes Lichter ,


    gerne leite ich Ihnen die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Augstein zu. Entsprechend unserer Geschäftsordnung bitte ich darum, die Anfrage binnen drei Tagen zu beantworten.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Antwort auf Anfrage

    des Abgeordneten Friedrich Augstein und der Fraktion der Allianz

    durch das Ministerium der Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit


    Drucksache VII/XX


    Antwort auf die Anfrage über den Stand der finanziellen Unterstützung zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe



    1. In welchem Umfang plant Ihr Haus finanziellen Unterstützungsleistungen für die Bewohner in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens?

    Mit Pressemitteilung vom 25.07.2021 wurde von Seiten der Landesregierung mitgeteilt, dass das Land NRW 200 Millionen Euro als Sofortmaßnahme für Flutgeschädigte zur Verfügung stellt. Die Auszahlung begann ab dem 28.07.2021. Weiterhin sind zwischen den Regierungsparteien Fluthilfen in Höhe von 5 Milliarden abgesprochen. Da die aktuelle Landesregierung aufgrund der Landtagswahl nur mehr geschäftsführend im Amt ist, verzögert sich die Umsetzung.


    1.1 Wie weit sind diese Planungen fortgeschritten?

    Auf Punkt 1 wird verwiesen.


    1.2 Wann können die ersten Leistungen ausgezahlt werden?

    Auf Punkt 1 wird verwiesen.



    2. Befindet sich die Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung, um weitere finanzielle Mittel zu erwirken?

    Nein.


    2.1 Wie weit sind diese Gespräche fortgeschritten?

    Entfällt.


    2.2 Welche finanziellen Umfang werden diese Hilfsmittel haben?

    Entfällt.

  • Ich habe folgende Nachfragen Johannes Lichter :


    3. Warum laufen keine Gespräche mit dem Bund über eine weiterreichende finanzielle Unterstützung?


    4. Beabsichtigt die Landesregierung, derartige Gespräche aufzunehmen?

    4.1. Wenn nein, warum nicht?


    5. Plant die Landesregierung Gespräche mit den übrigen Ländern über finanzielle Unterstützungsleistungen

    5.1 Wenn nein, warum nicht?

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Sehr geehrter Herr Friedrich Augstein ,


    Ihre Nachfragen beantworte ich Ihnen wie folgt:


    3. Von dem Hochwasser aufgrund von Starkregen in diesem Jahr waren neben den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch die Freistaaten Bayern und Sachsen betroffen. Es handelt sich demnach nicht um ein Ereignis, dass räumlich auf NRW begrenzt blieb. Wenn mehrere Länder im Bundesgebiet vom gleichen Ereignis betroffen sind, ergriff der Bund in der Vergangenheit von sich aus die Initiative hinsichtlich der finanziellen Unterstützung betroffener Gebiete. Warum der Bund diesmal anders handelt bzw. noch nicht handelt, ist dem Ministerium nicht bekannt.


    4. Auf Punkt 3 wird verwiesen. Weiterhin geht das Ministerium davon aus, dass der Bund von sich aus aktiv wird, sofern der Bund überhaupt aktiv zu werden gedenkt.


    4.1 Auf die Punkte 3 und 4 wird verwiesen.


    5. Gespräche mit anderen Ländern zwecks finanzieller Unterstützung infolge des Hochwassers werden nicht geführt, da die Gespräche mangels rechtlicher Grundlage weder zielführend noch erfolgsversprechend sind. Es besteht für das Land NRW gegenüber den anderen Ländern kein Anspruch auf Zahlung.


    5.1 Auf Punkt 5 wird verwiesen.