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Alles anzeigenSiebte Wahlperiode
Drucksache: TH007/015
G e s e t z e n t w u r fder Regierung und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Artensterbens und Förderung des Insektenschutzes
A) Problem
In den vergangenen 30 Jahren gab es einen Rückigang der Insekten in Deutschland um über 75%. Angesichts dieser dramatischen muss dringend verhindert werden, dass wir unser Biosystem irreversibel zerstören.
B) Lösung
Die Landesregierung stellt Mittel zu Verfügung, um artenreiche Wildwiesen, Bienenkästen, Insektenhotels und diverse Bewirtschaftungsflächen zu fördern und neu anzulegen. Zusätzlich soll eine gesetzliche Klausel eingefügt werden, die vorsieht, Projekte zu stoppen, die eine akute Gefährdung für wichtige Biosysteme udn Arten darstellen.
C) Alternativen
Eine sehr starke Verengung der Population in Deutschland und ein Ende der konventionellen Landwirtschaft.
D) Kosten
Für die Abteilung für aktiven Insektenschutz werden insgesamt 1.700.000€ aufgewendet. Für die Anlegung der Flächen und Imkereien stellt das Land Thüringen 400.000€ zu Verfügung. Die Gesamktkosten belaufen sich daher auf 2.100.000€.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Artensterbens und Förderung des Insektenschutzes
(VeArFöIsG)
vom 27 . 08 . 2 0 2 1
Artikel 1
Ausbau von Förderungen
(1) Das Land Thüringen wird bis zum Jahresbeginn 2023 mindestens zwei Wildwiesen pro Kommune oder Stadt im Land Thüringen anlegen lassen.
(2) Das Land Thüringen wird bis zum Jahresbeginn 2023 mindestens zwei Insektenhotels pro Kommune oder Stadt im Land Thüringen, vorrangig aus Esche, Kastanie, Eiche oder Buche, aus europäischer Herstellung und unter Sicherung der Qualität, anlegen lassen.
(3) Das Land Thüringen wird bis zum Jahresbeginn 2023 mindestens 2 Imkereien, welche Honig nicht wirtschaftlichen nutzen werden, pro Kommune oder Stadt im Land Thüringen anlegen lassen.
(4) Die Bewirtschaftung erfolgt durch Vereine oder Kommunen, die sich für die Bewirtschaftung bei dem Land Thüringen melden. Findet sich kein geeigneter Verein oder Kommune, übernimmt das Land Thüringen die Bewirtschaftung.
(5) Für die Bewirtschaftung der nicht durch Vereine oder Kommunen übernommenen Bereiche der Absätze (1) bis (3) ist die dafür gegründete Abteilung für aktiven Insektenschutz im Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz zuständig.
Artikel 2
Abteilung für aktiven Insektenschutz
(1) Das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz gründet eine Abteilung mit dem Namen "ABteilung für aktiven Insektenschutz".
(2) Bis zum Jahr 2023 stehen dieser Abteilung 1.500.00€ an Materialkosten, sowie 200.000€ für Personal- und Verwaltungskosten zu Verfügung.
(3) Bis zum Jahr 2022 werden mindestens 50 Personen für die neugegründete Abteilung eingestellt.
Artikel 3
Verbot von gefährlichen Pestiziden
(1) Der Einsatz und der Vertieb des Pestizids Glyphosat in Thüringen wird zum Jahr generell 2023 verboten.
(2) Der Einsatz und der Vertrieb des Pestizids von Glyphosat in Thüringen an Privatpersonen wird zum Jahr 2022 verboten.
(3) Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz wird beauftragt, bis zum Jahr 2023 eine Übersicht über weitere Pestizide und Herbizide zu erstellen, die einen erkennbaren Schaden an der Population von Bienen und weiteren Insekten tragen.
Artikel 4
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.