GROẞE ANFRAGE III/01 | Strategie der Staatsregierung bezüglich der Corona-Pandemie

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung,


    die Fraktion der Konservativen Partei stellt eine Anfrage bezüglich der Strategie der Staatsregierung bezüglich der Corona Pandemie.


    Die Anfrage ist innerhalb von 72 Stunden zu beantworten.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Beantwortung der Anfrage auf Drs. III/01


    1. Die Staatsregierung macht diese von Fallzahlen und Ansteckungsrisiken abhängig. Gemeinsam mit Experten wird dann erörtert, ob weitere Lockerungen sinnvoll wären.


    1.1 Wir beziehen die Fallzahlen des RKI.


    1.2 je mehr Fälle wir haben, desto höher ist das Infektionsrisiko für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger.



    2. Langfristig gilt es natürlich die Pandemie zu überstehen und einen Impfstoff zu entwickeln. Auch die Wirtschaft muss die Krise so gut es geht überstehen.



    3. Ja, durch unsere Corona-Politik sind diese aber nicht ausgelastet.


    3.1 Wir beobachten die Auslastung der Intensivbetten. Sollte diese zu einem kritischen Auslastungspunkt kommen wird die Staatsregierung reagieren und weitere schaffen.


    3.2 Aktuell sind 70%(2.300) der gesamten 4.200 Intensivbetten belegt. 35 davon durch Corona-Patienten. Regionale Infos finden Sie hier.


    3.3 Dies muss im Ernstfall genau geprüft und evaluiert werden. Hierbei werden wir mit dem Bund und anderen Ländern zusammenarbeiten.


    3.4 Wenn die Auslastung mehr als 85% beträgt.



    4. Ja


    4.1. Wir sehen, dass die Zahl der Infizierten durch viele Test gering gehalten werden kann.


    4.3 Wir sehen, dass wir durch die vielen Tests, auch symptomlose Infizierte erfassen können. Grundsätzlich geht der prozentuale Anteil von positiven Test zur Anzahl der durchgeführten Tests natürlich nach unten, dennoch können wir einen größeren Anteil der Infizierten dadurch erfassen. Schlussendlich möchten wir an unseren Maßnahmen festhalten und sehen die Massentests positiv.



    5. Keine


    5.1 Nein


    5.2 Nein, die TU München untersuchte bereits Abwasserproben in 6 verschiedenen bayerischen Städten. Ergebnisse stehen noch aus.


    5.3 Aktuell nicht, wir werden dies aber erörtern und evtl. in betracht ziehen.

  • Herr Ministerpräsident,


    folgende Nachfragen:


    Zu 1.

    Die Staatsregierung mache Lockerungen von Fallzahlen und den Infektionsrisiken abhängig. In welche Relation setzt die Staatsregierung die Fallzahlen, um diese zur Bewertung der Infektionslage heranzuziehen? Welche Modalitäten beeinflusst das Infektionsrisiko und wie verhalten sich diese zu den bereits angesprochenen Fallzahlen?


    Zu 1.1

    Also bezieht die Staatsregierung, außer den (absoluten) Infektionszahlen keine andere Kennzahlen? Das verwundert. Unter 1) hat die Staatsregierung noch von einem Infektionsrisiko gesprochen. Wie soll dieses beurteilt werden, wenn lediglich Infektionszahlen herangezogen werden?


    Zu 1.2

    Da die Staatsregierung bislang nur von Infektionszahlen spricht: Ist es die ernsthafte Absicht der Staatsregierung, dem Landtag zu erklären, alleine die Fallzahlen seien relevant, insbes. mit Blick auf die immer noch drastischen Grundrechtseinschränkungen?


    Zu 2.

    Also sollen die Maßnahmen aufrecht erhalten werden bis ein Impfstoff entwickelt wurde?


    Zu 3.

    Wie kommt die Staatsregierung zu der Annahme, die Intensivbetten seien wegen der Politik der Staatsregierung nicht ausgelastet?


    Zu 3.1

    Die Staatsregierung teilt mit, sie würde die Auslastung der medizinischen Infrastruktur bei der Bewertung über die Maßnahmen berücksichtigen. Nach eigenen Angaben sind 4200 Betten vorhanden, von welchen lediglich 35 durch Corona-Patienten erkrankt sind. Das entspricht 0,0084 % auf die Gesamtzahl der Intensivbetten gerechnet und 0,0184% der freien Betten. Inwiefern fließt diese Tatsache sowie die Beobachtung, dass die Schwere der Krankheiten offenbar rückläufig ist, in die Bewertung der Maßnahmen ein?


    Zu 3.3

    Die Staatsregierung spricht also davon im Bedarfsfalle neue Betten zu schaffen, kann die aktivierbaren Kapazitäten aber nicht benennen?


    Zu 3.4

    Die Auslastung von was? Der vorhandenen Betten in - oder exklusive der aktivierbaren Kapazitäten?


    Zu 4.1

    Die Staatsregierung missversteht die Frage offenbar. Es geht um die Aussagekraft der Infektionszahlen im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Tests. Was eine Teststrategie leisten kann, war nicht Gegenstand der Frage. Inwiefern wird also berücksichtigt, dass sich die Anzahl der positiven Tests durch eine höhere Anzahl von Testungen insgesamt erhöht, ohne dass damit eine andere infektionsschutzrechtliche Bewertung einhergehen muss?


    Zu 5.

    Warum nicht? Ist sich die Staatsregierung nicht bewusst darüber, dass der Geber einer infektionsschutzrechtlichen Verordnung eine Gefahrenprognose anstellen muss und hierzu zwingend belastbares Material bedarf? Wie rechtfertigt es die Staatsregierung vor diesem Hintergrund, sich Gefahrerforschungsmaßnahmen zu verschließen?


    Zu 5.1

    Warum nicht?

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    Sehr geehrte Kollege Dr. Heidbrink,


    ich setze Sie in Kenntnis, dass die Nachfrage nicht Fristgerecht eingereicht wurde und dadurch zurückgewiesen wird. Nachfragen sind innerhalb von 24 Stunden zu stellen.


    Die Anfrage ist damit geschlossen.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel