KLEINE ANFRAGE VII/023| Videoüberwachung in Schlachthöfen

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    Kleine Anfrage an Magnus Gruensen

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XXX


    Antwort

    des Bundesministers für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft



    auf die kleine Anfrage auf Drs. VII/023


    Anlage 1


    Videoüberwachung in Schlachthöfen


    Der Bundesminister beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Eine Kameraüberwachung in Schlachthöfen kann zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere beitragen. Allerdings ist vorher zu prüfen, ob die Verfolgung und Verhinderung von Tierschutzverstößen nicht ebenso effektiv durch wirksame amtliche Vor-Ort-Kontrollen erreicht werden kann.
    2. Nein.
      1. Das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft prüft dies im Moment.
    3. Nein, nach Auffassung der Bundesregierung ist derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems vorhanden.
      1. Die Rechtsgrundlage müsste geschaffen werden. Hierzu wäre eine Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates nötig. Siehe jedoch auch die Antwort auf Ziffer 3.2.
      2. Eine durchgängige Kameraüberwachung dürfte angesichts des tiefgreifenden Eingriffs in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der überwachten Personen sowie in die Eigentums- und Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn vorrangige EU-rechtliche Vorschriften keine Regelung enthalten. Zudem sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu beachten.
    4. Die Bilder sollten bei einer möglichen Einführung den amtlichen Kontrolleuren zugängig sein. Es müsste jedoch geklärt werden, in welchem Umfang die Kontrolleure Zugriff auf die Bilder erhalten müssten, um eine wirksame Nutzung eines solchen Überwachungsinstruments zu gewährleisten.
    5. Die Überwachungskameras sollten bei einer möglichen Einführung nach einem standardisierten System arbeiten.



    Der Bundesminister



    Bemerkungen

    Die Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorschriften und insoweit auch die Überwachung von Schlachthöfen obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Für eine rechtliche Prüfung der Videoüberwachung an Schlachthöfen ist die Klärung der aufgeworfenen Fragen erforderlich.