[Debatte] BR/065 | Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Regelung der öffentlichen Schulbildung ab dem Schuljahr 2022/2023

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    Geschätzte Kolleg:innen,


    ich eröffne hiermit die Debatte über diesen Antrag auf Drs. BR/065, eine Bundesratsinitiative des Freistaates Thüringen für ein Gesetz zur Regelung der öffentlichen Schulbildung ab dem Schuljahr 2022/2023.


    Die Debattendauer beträgt drei Tage.


  • wartet gespannt auf die Begründung durch die Antragsteller

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Verehrte Damen und Herren.


    Sehr geehrte Kolleginnen und kollegen.




    Ich fasse mich kurz. Dieses Gesetz soll einfach die Ergänzung zu unserer GG Änderung sein. Es soll beschreiben, wie die Vorgänge dann nach der GG-Änderung ablaufen sollen.




    Vielen Dank

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Frau Präsidentin,

    Geschätze Kolleginnen und Kollegen,

    Lieber Herr Gwinner,


    ein bisschen Erörterung zu dem Entwurf hätte ich mir hier tatsächlich schon gewünscht. Sie planen ja nicht weniger, als das Schulsystem bundesweit quasi umzukrempeln und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Vorschlag bei einigen Kultusministerinnen und -ministern in den Ländern möglicherweise auf nur geringe Begeisterung stoßen wird, wenn man ihnen ihre Kompetenzen entzieht. Ihr Antrag ist ja reichlich unkonkret gefasst, was sicherlich nicht grundlegend zu beanstanden ist, weil man bei so einer großen Umgestaltung sicherlich eine gewisse Flexibilität und Kompromissbereitschaft erforderlich ist. Aber einige Punkte sind mir dennoch sehr unklar: Was z.B. sind "Anpassungen aufgrund verschiedener Gegebenheiten". Das könnte ja alles mögliche sein. Ich finde die gewählte Formulierung da recht verwirrend, weil dann ja jedes Bundesland mit irgendwelchen "Gegebenheiten" ankommen kann und die Lehrpläne entsprechend unter Berufung auf das beantragte Gesetz ändern bzw. anpassen könnte. Weiter ist mir nicht ganz klar, was mit der Evaluation "bestehender Zahlungen des Bundes an die Länder" gemeint sein soll? Auf welche Zahlungen beziehen Sie sich da?


    Insgesamt ist es sicherlich durchaus zu begrüßen, dass Sie die konkrete Ausgestaltung und Umgestaltung der Bundesregierung und der KMK überlassen wollen, alles andere erscheint mir auch nicht sonderlich praktikabel. Wo ich allerdings große Bedenken habe, ist das von Ihnen vorgegebene Datum. Das Schuljahr 2022/2023 startet ja grob gesagt in ca. 1,5 Jahren. Sind Sie allen ernstes der Meinung, der hochkomplexe Bildungsapparat kann in dieser kurzen Zeit soweit umgekrempelt werden, als dass schon die gesamte Verwaltung durch den Bund erfolgen kann. Glauben Sie, bis dahin sind die Lehrpläne entwickelt, die Stundentafeln vereinheitlicht usw.? Ich glaube, dieser Prozess wird realistisch betrachtet deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Sie das hier fordern. Die Umstellung wird Schritt für Schritt erfolgen müssen, die Schritte werden genau durchdacht sein müssen. Dass das gesamte System, wie hier gefordert, schon zum Start des Schuljahres 2022/2023 komplett umgestellt ist, das halte ich für eine Utopie. Die Findung von Kompromissen zwischen den verschiedenen Ländern wird nicht leicht werden, die Diskussionen werden Zeit in Anspruch nehmen, die konkrete Umsetzung ebenso. Ich würde die Erwartungen dahingehend doch deutlich zurückschrauben und viel eher vorschlagen, eine Stufenweise Umstellung bzw. Angleichung der Schulsysteme vorzusehen - das ist in meinen Augen deutlich realistischer.


    Ich bin da aber auch gespannt auf etwas länglichere Ausführungen durch den Antragsteller, da ich doch gerne wissen würde, wie man sich diese Umstellung zumindest im groben vorgestellt hat, da das ja auch ein Punkt von ganz wesentlicher Wichtigkeit ist und wohl durchdacht sein will, damit etwaige Konflikte nicht auf den Rücken der Schülerinnen und Schüler ausgetragen werden können. Das muss ohnehin unser Hauptaugenmerk sein.


    Vielen Dank!

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Frau Präsidentin Ricarda Fährmann .

    Der Freistaat Thüringen reicht folgenden Änderungsantrag ein:


    Bundesrat










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    Drs. IV/XXX









    Bundesratsinitiative







    des Freistaats Thüringen















    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Schulbildung ab dem Schuljahr 2022/2023























    Anlage 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Schulbildung ab dem Schuljahr 2022/2023













    Vom 04.07.2021























    Artikel 1

    Allgemeines















    (1) Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Kultusmnisterkonferenz wird beauftragt, für das Schuljahr 2022/2023:



    (1.1) einheitliche Lehrpläne zu entwickeln, die Anpassungen aufgrund verschiedener Gegebenheiten der Bundesländer zueinander durch die Kultus- und Bildungsministerien der Länder zulassen


    (1.2) eine Prüfung der infrastrukturellen und personellen Kapiztäten auf anstehende Investitionen durchzuführen





    (2) Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Kultusmnisterkonferenz wird beauftragt, für das Schuljahr 2023/2024:



    (2.1) bestehende Zahlungen an Länder durch den Bund auf Notwendigkeit zu prüfen





    (3) Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Kultusmnisterkonferenz wird beauftragt, für das Schuljahr 2024/2025:



    (3.1) die Verwaltung des öffentlichen Schulwesen in die Zuständigkeit des Bundes zu überweisen und alle bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen und einheitliche Löhne zu schaffen



    (3.2) eine einheitliche Regelung für die Anzahl an Schuljahren während der Grund- , Haupt- und Realschule bzw. dem Gymnasium für zu schaffen




    Artikel 2



    Inkrafttreten











    Dieses Gesetz tritt zum Jahr 2022 in Kraft.

















    Mit freundlichen Grüßen,



    forum.politik-sim.de/index.php?attachment/2124/

    Dr. h. c. Dominick Gwinner

    Mitglied des Bundesrates für Thüringen

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.


  • Frau Präsidentin,

    Meine Damen und Herren,

    Geschätzte Mitglieder Des Bundesrates,

    Lieber Kollege Holler.


    Wir haben nochmals sehr intensiv über ihre Rede nachgedacht, und finden dass sie nicht unrecht hatten. Deshalb wollen wir nun diesen Änderungsantrag nochmals genau strukturieren wann und was geschehen soll. Sie hatten Recht. In einem Jahr ist das nicht zu schaffen. Aber wir müssen dafür sorgen dass unser Schulsystem ausgeglichen und überall die gleichen Standarts hat!


    Vielen Dank!

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Zur Kenntnis genommen. Wir debattieren nun über die geänderte Fassung.

  • Herr Gwinner,


    wäre es möglich, auch auf meine weiteren Ausführungen einzugehen?

    ein bisschen Erörterung zu dem Entwurf hätte ich mir hier tatsächlich schon gewünscht. [...] Was z.B. sind "Anpassungen aufgrund verschiedener Gegebenheiten". Das könnte ja alles mögliche sein. Ich finde die gewählte Formulierung da recht verwirrend, weil dann ja jedes Bundesland mit irgendwelchen "Gegebenheiten" ankommen kann und die Lehrpläne entsprechend unter Berufung auf das beantragte Gesetz ändern bzw. anpassen könnte. Weiter ist mir nicht ganz klar, was mit der Evaluation "bestehender Zahlungen des Bundes an die Länder" gemeint sein soll? Auf welche Zahlungen beziehen Sie sich da?


    Vielen Dank.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.


  • Die Debatte ist beendet.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.