3 BvR 1/20 — Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Wahl des Herrn Dr. Nohlen zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

  • OBERSTES GERICHT


    – 3 BvR 1/20


    In dem Verfahren
    über

    die Verfassungsbeschwerde



    des Herrn von Wildungen


    gegen die Wahl des Herrn Dr. Nohlen zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland


    hat das Oberste Gericht durch die Richter


    Präsident Müller,


    Kerstenbaum,


    am 30. August 2020 beschlossen:


    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.


    G r ü n d e :



    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer eine Verletzung in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die angegriffene Wahl des Herrn Dr. Nohlen zu Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend substantiiert dargelegt hat.


    Voraussetzung ist insoweit, dass sich der Beschwerdeführer mit der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und ihre Verfassungswidrigkeit im Einzelnen darlegt. Hierzu zählt auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 <87>). In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 <214 ff.>; 79, 292 <301>; 99, 84 <87>; BVerfGK 15, 570 <574>; stRspr).


    Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, inwiefern die Feststellung der Wahl des Herrn Dr. Nohlen zum Bundeskanzler trotz der Feststellung, er sei nicht zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden, seine Grundrechte verletzen.


    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 S. 3 OGG abgesehen. Von § 93d Abs. 3 S. 2 wird angesichts dessen, dass die Anzahl der amtierenden Richter zwei beträgt diese entscheiden, abgewichen.


    Müller | Kerstenbaum


    Vizepräsident des Obersten Gerichts

  • Dr. Helmut Müller

    Hat den Titel des Themas von „3 BvR 1/20 — Verfassungsbeschwerde gegen Wahl des Herrn Dr. Nohlen zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ zu „3 BvR 1/20 — Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Wahl des Herrn Dr. Nohlen zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland“ geändert.