VII/15 - Anfrage Fall Swen W. - Steht die Landesregierung zu LGBTQ+-Community? - Kleine Anfrage an den Landesminister des Innern und der Justiz

  • Sehr geehrter Herr Minister Martin Mondtod , folgende Anfrage bitte ich entsprechend unserer GO zu beantworten.

  • 150px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.png


    Aufgrund der Nichtbeantwortung der Anfrage erteile ich der Landesregierung gemäß § 28 Abs. 6 der Geschäftsordnung eine Rüge und fordere sie zur sofortigen Beantwortung der Anfrage auf.
    Ferner fordere ich Herrn Ministerpräsidenten Kai Baum zur Abgabe einer Stellungnahme über die Nichtbeantwortung der Anfrage auf.


    Erlauben Sie mir noch einen persönlichen Zusatz: Dies ist bereits die dritte Rüge wegen Nichtbeantwortung einer Anfrage innerhalb kürzester Zeit.

    Ich denke, es wäre für alle Beteiligten angenehmer, wenn die Landesregierung ihren Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen würde.

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Antwort auf Anfrage

    der Abgeordneten Dr. Kerstin Siegmann und der Fraktion der Grünen

    durch das Ministerium für Inneres und Justiz



    Vorbemerkung: Aufgrund von Erkrankung des Landesministers für Inneres und Justiz übernimmt der Ministerpräsident die Weiterleitung der Antwort, die der zuständige Landesminister in noch arbeitsfähigem Zustand vor Zenit seiner Erkrankung verfasste. Die Landesregierung sieht keinen Fall nach § 28 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung, nach welchem das Einvernehmen des Landesministers und der Fragestellerin von Nöten wäre, da die Antwort vom Landesminister selbst ausgearbeitet, in Worten, beantwortet, wurde und nur die technische Weiterleitung durch ein anderes Mitglied der Landesregierung stellvertretend erfolgt. Die Landesregierung hofft auf schnellstmögliche und vollständige Genesung des Ministers.


    Drucksache VII/15


    Antwort auf die Anfrage mit dem Titel: Fall Sven W. - Steht die Landesregierung zur LGBTQ+-Community?



    1. Wie steht der Landesminister und insbesondere die Landesrgierung zum Vorgang rund um die Geschichte von Sven?

    Die Landesregierung sieht den angegebenen Fall als schweres Versagen der Justiz und zuständiger Stellen und als einem freiheitlichen Rechtsstaat unwürdigen Vorgehen. Die Solidarität mit der LGBTQ+-Community ist ein ernsthaftes Anliegen. Sicheres Leben, welches frei von Diskriminierung ist, soll und muss gegeben sein.


    1.1 Hat die Landesregierung Schritte unternommen, um die zuständige Oberstaatsanwältin ihres Postens zu entbinden?

    Aktuell werden die bestmöglichen Schritte geprüft.


    1.2 Wenn ja, wann und ist die Entlassung bereits vollzogen?

    Entfällt


    1.3 Wenn nein, warum?

    Das Landesministerium prüfte bisher ob der Amtsvorgänger der Landesregierung der 6. Legislaturperiode Maßnahmen ergriff, was nicht festgestellt werden konnte. Aktuell wird die bestmögliche Variante zur Entlassung der Oberstaatsanwältin geprüft, und schnellstmöglich vollzogen.


    2. Sieht der Landesminister die Gefahr der Kompromittierung anderer Rechtsfälle der Polizeigewalt durch die benannte Obverstaatsanwältin?

    Der Landesminister sieht dieses Gefahrenpotenzial als vorhanden an.


    2.1 Wenn ja, was wird er dageghen unternehmen?

    Wie vorher genannt prüft das Ministerium aktuell bestmögliche Schritte zur Entlassung. Bei Fällen ähnlicher Verortung ist eine Begutachtung durch unabhängige Rechtsexperten über die Angemessenheit des Vorgehens der Oberstaatsanwältin nicht ausgeschlossen.


    2.2 Wenn nein, warum?

    entfällt

    trophyImage-15.png


    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland