AA | EU-Außenrat beschließt weitere Sanktionen gegen Belarus

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    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII EU-Außenrat beschließt weitere Sanktionen gegen Belarus


    Bundesaußenministerin Theresa Wiedmann hat am Montag, den 21.06.2021 kurz nach ihrer Vereidigung im Deutschen Bundestag am EU-Außenrat teilgenommen. Im Zuge des Treffens der Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union in Brüssel haben diese sich auf sektorale Sanktionen gegen Belarus geeinigt. Die verhängten Sanktionen gegenüber 78 Personen und 8 Organisationen wurden aufgrund der Eskalation der schweren Menschenrechtsverletzungen in Belarus, den brutalen Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, die demokratische Opposition und Medienschaffende getroffen.
    Im Zuge dieser weiteren restriktiven Maßnahmen benannte der EU-Außenrat auch sieben Personen und eine Organisation, welche mit der rechtswidrigen und die Flugsicherheit gefährdenden erzwungenen Landung eines Flugzeuges der Airline „Ryanair“ in Minsk am 23. Mai 2021 und der Festnahme des Journalisten Raman Pratasewitsch und der Journalistin Sofia Sapega durch die belorussischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang stehen. Zu diesen zählen mehrere einflussreiche Geschäftsleute, welche als Unterstützer des Lukatschenko-Regime gelten und von diesem profitieren.


    Durch die Verabschiedung weiterer Sanktionen gelten diese nun für insgesamt 166 Personen und 15 Organisationen, deren Vermögenswerte eingefroren wurde. Zusätzlich ist es Bürgerinnen und Bürgern der EU verboten, dass sie diesem Personen- und Organisationskreis finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Ergänzend dazu ist es den betroffenen Personen untersagt, in das Gebiet der Europäischen Union ein- und zu durchreisen.


    Bundesaußenministerin Wiedmann dazu am Rande des Treffens wie folgt:


    Bundesaußenministerin Theresa Wiedmann

    Mit den getroffenen Maßnahmen betont die Europäische Union die vom Europäischen Rat am 24. und 25. Mai diesen Jahres getroffenen Schlussfolgerungen, in welchen dieser die erzwungene Landung des Flugzeuges der Fluggesellschaft Ryanair aufs deutliche verurteilt und den Rat ersucht hat, weitere Personen und Organisationen mit Sanktionen zu belegen. Der Außenrat hat hiermit zudem das am 4. Juni verhängte Flugverbot und das Anflugverbot von europäischen Flughäfen durch belarussische Fluggesellschaften erweitert.


    Durch die beschlossenen Sanktionen gegen Wirtschaftsbereiche sollen im Weiteren die Einnahmen des Regimes in Minsk empfindlich treffen und hoffen auf einen echten und inklusive Dialog, an dessen Ende letztlich eine Verhinderung weiterer Repressionen steht und ein demokratischer Transformationsprozess initiiert wird. Die Europäische Union ist bereit, einen solchen Transformationsprozess zu unterstützen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Es ist aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtig, dass sich die EU bei den getroffenen Maßnahmen auf die Unterstützung unserer Partner in der Welt setzen können.



    Die einschlägigen Rechtsakte sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.