Alles anzeigenSehr geehrter Herr Präsident,
Liebes Kollegium,
Es freut mich zwar dass bereits eine rege Debatte herschte, ich möchte nur rasch den Antrag begründen. Ihre Meinung zum Gesetzesentwurf äußerten Sie ja bereits.
Uns ist als Regierung durchaus bewusst, dass Thüringen nicht als Ballungsgebiet bekannt ist. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag nicht eingebracht. Es gibt, auch wenn sich das einige hier nicht vorstellen können, Menschen die für Ihre Miete einen sehr großen Teil Ihres EInkommens geben und deshalb auf andere Dinge verzichten müssen. Und dabei spreche ich nicht von neuen Handtaschen, sondern von Grundbedürfnissen. Mehrere Studien belegen, dass der Regelsatz der Grundversorgung nicht einmal für eine ausgewogene Ernährung reicht. Für diese Menschen ist es nunmal keine kleine Sache, wenn Sie Mieten bekommen können, die 100 oder 200 Euro unter dem Normalniveau in Ihrem Lebensmittelpunkt liegt. Wohnen ist ebenfalls ein Grundbedürfniss und sol durch die TWG auf für die Ärmsten unserer Gesellschaft gesichert werden. Eine Ausweitung der Projekte ist ja nicht unerwünscht, sondern angedacht. Die Handlungsfreiheit liegt hierbei beim Parlament. Satzung, Ausgaben und Projekte können durch den Landtag bestimmt werden und damit bringen wir ein sehr demokratisches Projekt auf den Weg. Hiermit erklären sich auch die 36 Milionen Euro zu Beginn.
Dass Herr Wildungen meint, wieder halb Thüringen aufkaufen zu müssen, ist ebenso irrelevant wie fehl am Platz und bedarf keiner weiteren Diskussion.
Ich bedanke mich.
Die Ärmsten der Gesellschaft werden durch unsere sozialen Sicherungssysteme aufgefangen. In Thüringen gibt nirgends die reale Situation, dass Personen aus dem sozialen Sicherungsnetz herausfallen und gleichzeitig keine Wohnung leistbar wäre. Solche Mieten existieren hier nicht. Menschen welche aus eigener Kraft die Miete nicht leisten können, sind berechtigt entsprechende Hilfen zu beantragen. Sei es Wohngeld oder (zusätzliches) ALG II. Übrigens: Sofern der Mieter ALG II "Regelsatz" bezieht, wird die Miete direkt an den Vermieter abgeführt, es landet nicht bei dem Mieter. Der Unterschiedsbetrag zwischen teuren oder günstigeren Mietern wird auch nicht ausgezahlt. Günstigere Mieten führen für diese Menschen nicht zu besseren Lebensverhältnissen.
An der Gesellschaft ist übrigens nichts außer der Tatsache, dass diese auf Beschluss des Landtags gegründet werden soll, demokratisch. Die Entscheidungen und Ausrichtung der Gesellschaft ist halt eine gewinnorientierte Firma / GmbH. Für demokratische Elemente in der Firmenstruktur erscheint mir eine Genossenschaft als Gesellschaftsform geeigneter als die GmbH.
Ich frage mich auch wie Sie mit nur 36 Mio € günstigen und bezahlbaren Wohnraum im relevanten Maß realisieren wollen? - Abschließend: Warum soll eigentlich eine neue Gesellschaft gegründet werden, statt die bestehenden kommunalen Gesellschaften mit ähnlichem Auftrag zu stärken?