TH 006|012 - Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer landesweiten Wohnungsgesellschaft

  • Die Ärmsten der Gesellschaft werden durch unsere sozialen Sicherungssysteme aufgefangen. In Thüringen gibt nirgends die reale Situation, dass Personen aus dem sozialen Sicherungsnetz herausfallen und gleichzeitig keine Wohnung leistbar wäre. Solche Mieten existieren hier nicht. Menschen welche aus eigener Kraft die Miete nicht leisten können, sind berechtigt entsprechende Hilfen zu beantragen. Sei es Wohngeld oder (zusätzliches) ALG II. Übrigens: Sofern der Mieter ALG II "Regelsatz" bezieht, wird die Miete direkt an den Vermieter abgeführt, es landet nicht bei dem Mieter. Der Unterschiedsbetrag zwischen teuren oder günstigeren Mietern wird auch nicht ausgezahlt. Günstigere Mieten führen für diese Menschen nicht zu besseren Lebensverhältnissen.


    An der Gesellschaft ist übrigens nichts außer der Tatsache, dass diese auf Beschluss des Landtags gegründet werden soll, demokratisch. Die Entscheidungen und Ausrichtung der Gesellschaft ist halt eine gewinnorientierte Firma / GmbH. Für demokratische Elemente in der Firmenstruktur erscheint mir eine Genossenschaft als Gesellschaftsform geeigneter als die GmbH.


    Ich frage mich auch wie Sie mit nur 36 Mio € günstigen und bezahlbaren Wohnraum im relevanten Maß realisieren wollen? - Abschließend: Warum soll eigentlich eine neue Gesellschaft gegründet werden, statt die bestehenden kommunalen Gesellschaften mit ähnlichem Auftrag zu stärken?