AKTUELLE STUNDE | Unterrichtung des Bundesministers für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft zum Klimaschutzplan der Bundesregierung

  • 1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png




    Aktuelle Stunde

    Unterrichtung des Bundesministers für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft zum Klimaschutzplan der Bundesregierung




  • tritt ans Pult und nimmt seine Maske mit Bundesadler ab

    blickt zum Präsidenten


    Herr Präsident!

    Sehr verehrte Damen und Herren!


    In einem Rekord-Tempo hat mein Haus die Aktualisierung des Klimaschutzprogramm 2030 und des Klimaschutzplan 2050 als Ergebnis der Klimaschutzoffensive 1,5 Grad vollzogen. Das Bundeskabinett hat die Entwürfe hierzu vergangene Woche gebilligt, nun folgt die laut Klimaschutzgesetz vorgesehene Unterrichtung des Bundestages über die Änderungen. Was ich Ihnen heute vorstelle, stellt die Eckpunkte dar, die die Bundesregierung ergänzend zu den bestehenden und vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen umsetzen will, um die neuen Klimaschutzziele im K

    limaschutzgesetz, die aufgrund des Neue-Klimaschutzziele-Gesetzes beschlossen wurden, erreichen zu können. Dabei haben wir bewusst den Weg eines öffentlichen Konsultationsprozesses gewählt. Denn: Klimaschutz tangiert alle Bereiche des öffentlichen wie des privaten Lebens; Klimaschutz geht alle etwas an.


    Im fortgeschriebenen Klimaschutzplan 2050 stellen wir die Verantwortung Deutschlands gegenüber den schon heute von den Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Staaten klar. Als Industrieland muss Deutschland aktiv seinen Beitrag dazu leisten, Klimagerechtigkeit herzustellen. Diese soll dafür sorgen, dass die heute ungleiche Verteilung der Folgen der globalen Erwärmung unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips ausgeglichen wird, da jene Bevölkerungsgruppen, mehrheitlich im globalen Süden, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen, oftmals am stärksten und ungeschütztesten unter seinen Folgen zu leiden haben. Gleichzeitig stellen wir die Generationengerechtigkeit in den Vordergrund. Wir dürfen die Treibhausgasemissionsminderungen nicht auf die Zukunft verschieben und die junge Generation damit in ihren Freiheitsrechten verletzen. Weiterhin wurde die Innovation als Motor für nachhaltiges Wirtschaften und Zusammenlegen stärker festgeschrieben und die Wichtigkeit von Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor betont. Die neuen Klimaschutzziele, die überarbeiteten Emissionsziele für alle Sektoren für das Zieljahr 2030 und das neue Ausstiegsdatum aus der Kohleverstromung wurden eingepflegt. Weitere, redaktionelle Änderungen wurden gemacht.


    Bei der Aktualisierung des Klimaschutzprogramm 2030 stand die Verbesserung bestehender und die Implementierung neuer Klimaschutzmaßnahmen im Fokus. Beispielsweise wurden bereits getätigte Veränderungen angepasst und eingefügt, so die Daten zur Beendigung der Kohleverstromung, ein allgemeines Tempolimit von 130km/h auf allen Autobahnen sowie die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien mit PV-Pflicht. Die weiteren Eckpunkte sind:


    1. Die Einstiegspreise der CO2-Bepreisung werden erhöht. Hierzu liegt im Moment ein Entwurf aus meinem Ministerium hier im Bundestag, zu welchem ich mich in der entsprechenden Debatte später gesondert und ausführlich äußern werden.


    2. Die CO2-Bepreisung wird sozialer gestaltet. Zukünftig sollen die Vermieter die Hälfte der erhöhten Heizkosten, die aufgrund der CO2-Bepreisung zustande kommen, übernehmen. Dadurch soll ein Anreizt für diesen geschaffen werden, von fossilen Energie- und Wärmeträgern auf erneuerbare umzusteigen. Im selben Zug soll eine Klimadividende als ergänzende Maßnahme sozialen Ausgleichs dienen. Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält pro Jahr einen bestimmten Betrag als Klimadividende ausgezahlt. Da sozial Schwächere statistisch gesehen weniger CO2 verursachen, erhalten sie mehr Geld aus der Klimadividende wie sie an Mehrausgaben aufgrund der CO2-Bepreisung haben, und machen so einen Gewinn. Besserverdienende hingegen zahlen drauf. Die genaue Ausgestaltung muss noch konzipiert werden, aber das Grundprinzip steht.


    3. Die Luftverkehrsteuer soll weiter erhöht werden. Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, werden wir eine neue Distanzklasse für Inlandsflüge einfügen, welche eine höhere Besteuerung erhalten wird, um solche Kurzstrecken unattraktiver zu machen.


    4. Ein Radinfrastrukturfondsgesetz soll einen Fonds über 50 Millionen Euro schaffen, über den wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Mit diesem Fonds sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden - insbesondere im ländlichen Raum. Damit ersetzt der Fonds die bereits vorgesehene, aber nicht umgesetzte Maßnahme zur Auflegung eines Sonderprogramms für die Radinfrastruktur.


    5. Klimaschädliche Subventionen sollen abgeschafft werden und die sinkenden Mindereinnahmen wiederum als Refinanzierungsmaßnahme für die steigenden Klimaschutzausgaben genutzt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Steuerbefreiung für Flugkerosin, insbesondere auf Inlandsflüge. Weiter soll geprüft werden, inwieweit Flugkerosin auch bei internationalen Flügen besteuert werden kann. Dazu soll das Energiesteuergesetz überarbeitet werden, sodass auch Energieerzeugnisse zur Herstellung von Polymeren künftig besteuert werden können. Abschließend steht auch die Abschaffung der pauschalen Besteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor im Raum. Dieses Privileg soll künftig nur noch für wasserstoff- oder elektrobetriebene Dienstwagen gelten. Weitere klimaschädliche Subventionen gilt es zu finden und zu beseitigen.


    6. Der Schutz und Erhalt unserer Flora und Fauna soll verstärkt werden. Dazu soll eine sogenannte ''Offensive Wald'' gestartet werden, in der Geldmittel des Bundeshaushaltes bereitgestellt werden, um unsere Waldgebiete zu renaturieren und die Moore zu vernässen. Wir als Bundesregierung wollen Förderungen ebenso zukünftig an artenschutz- und klimaschutzgerechte Kriterien knüpfen und so sicherstellen, dass unsere Natur keinen Schaden durch Förderungsmittel des Bundes nimmt. Zudem ist es ein großes Anliegen, einen großen Fortschritt beim Gewässerschutz zu machen und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranbringen. Das Etappenziel 2021 wurde verfehlt. Das gilt es zu ändern.


    Die weiteren Eckpunkte und auch die gesamte konsolidierte Fassungen von Klimaschutzplan und -programm finden sie (SO// fiktiv //SO) auf der Website meines Hauses. Wie Sie sehen, ist die Bundesregierung auf Kurs für eine klima- und generationengerechte Politik. Zu einigen dieser Maßnahmen werde ich in den nächsten zwei Tagen weitere Gesetzentwürfe vorlegen. Nichtsdestotrotz ist die Zeit des Klimaschutzes nicht vorbei, sondern hat gerade erst angefangen. Es gilt, die bereits vorgesehenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms konsequent umzusetzen, und die bestehenden aufgrund der Aktualisierung zu verbessern.


    Seien Sie mit dabei - lassen Sie uns gemeinsam den Weg für ein klimaneutrales Deutschland bis spätestens 2045 ebnen.


    Vielen Dank!