ANTRAG VI/025 | Entwurf eines Gesetzes über den oder die Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

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    Debatte zu Drucksache VI/025

    Die Debatte dauert drei Tage.



  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten heute einen Antrag, bei dem es sich einfach nur lohnt, gut bei meiner Antragsbegründung zuzuhören. Einen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es nämlich natürlich bereits. Eine der Hauptforderungen des Beauftragten und seiner anhängigen Struktur ist es aber, für eine Verstetigung des Engagements eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die KonP schlägt mit dem hier vorgelegten Entwurf eine Verankerung des Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen aber auch noch weiter gehen: Wir brauchen eine generelle Debatte über sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland.


    Sexueller Kindesmissbrauch schockiert und macht auf eine Art und Weise betroffen, die sich vor allem aus der Sprachlosigkeit speist. Es gibt kein Wort, was den Ekel und die Widerlichkeit dieser Taten angemessen repräsentieren könnte. Seit 2010 das Ausmaß von sexuellem Kindesmissbrauch öffentlich wurde, gibt es das Amt des Unabhängigen Beauftragten. Dieses Amt und diese Stelle, die im damaligem BMFSFJ angesiedelt wurde, war ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, weil es die Bestrebungen und den Kampf gegen diese perfide Gewalt an Kindern zum ersten Mal systematisiert wurden und es konkrete Überblicke über die wirkliche Gegebenheit in der Bundesrepublik gab. Das Amt hat sich in den vergangenen elf Jahren bewährt. Es leistet wichtige Arbeit in der Aufklärung und Prävention und es bietet ein Forum für Betroffene. Dieses Forum ist auch dringend nötig. Wir müssen die Forderungen von Betroffenen ernster nehmen und wir müssen zuhören. Vor allem müssen wir aber eines: Alles daran setzen, dass wir im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch noch entschlossener, noch konsequenter und noch präventiver vorgehen. Ich glaube, dass es dafür ein vertieftes Engagement braucht.


    Vertieftes Engagement braucht vor allem aber auch eines: Sicherheit. Mit einer gesetzlichen Grundlage stellen wir die Arbeit des Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sicher. Wir stellen das Engagement auf solide Füße und vor allem machen wir es unabhängig vom Gutdünken in den zuständigen Stelle des Jugendministeriums. Apropos Jugend, apropos junges Engagement - ich finde es sehr schade, dass sich eine Bundesregierung, die sich vor allem auch eine generationengerechte Politik auf die Fahne geschrieben hat, ein Zeichen gesetzt hat in der Generationenpolitik. Es gibt das BMFSFJ nicht mehr in seiner bisherigen Form. Es wurde eine Angleichung mit dem Bundesarbeitsministerium vorgenommen. Dabei hat es die wichtige Familienpolitik reingeschafft, Frauen wurden durch Gleichstellung ersetzt - Jugend und Senioren sucht man da leider vergebens. Dabei sind Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auch Fragen der Jugendpolitik. Ich mache deswegen auch direkt einmal deutlich, dass es hier auch ein Statement des neuen Ministers, Kai Baum, bedürfen wird. Ich freue mich darauf, was er zu dieser Debatte beizutragen hat.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ein wichtiger Antrag und ein erster wichtiger Schritt. Das ist sinnvoll und daran sollten wir arbeiten.


    Herzlichen Dank!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Abgeordneter Lewerentz,


    Sie haben Recht. Unsere Sprache ermöglicht es gar nicht, auszudrücken, was man bei derartig abartigen Handlungen denkt und was man fühlt. Es gibt keine Möglichkeit in Worte zu fassen, wie abscheulich diese Taten sind. Um bei diesen Verbrechen als Bundesregierung nicht wehrlos zu sein, wurde im Jahr 2010 der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs geschaffen. Über 20.000 Mal wendeten sich Betroffene damals an die erste Beauftragte, Dr. Christine Bergmann. Das war ein enormer Schub für die Aufklärung von aktuellen Fällen, und auch für die Aufarbeitung älterer Fälle. Dafür sind wir sehr dankbar, ich stehe auch im engen Austausch mit dem aktuellen Beauftragten Rörig, den Sie Herr Lewerentz ja bereits in Ihrem Entwurf ansprachen.


    Am Gesetzesentwurf der KonP gibt es nicht viel zu ergänzen. Er fasst aktuelle Verhältnisse auf und verankert sie in einem Gesetz. Das kann ein wichtiger Punkt sein, an dem sich der oder die Beauftragte auch in Zukunft noch orientieren kann.


    Wie mein Ministerium heißt, das ist zweitrangig. Wichtig ist die gemeinsame Arbeit an Themen, die in diesem Ressort auch schon mit anderen Namen immer wieder behandelt wurden. Wir müssen also gemeinsam, auch an diesem Thema weiterarbeiten, neue Ideen und Konzepte einbringen und uns nicht von Namen, einzelnen Wörtern oder anderweitigen Trivialitäten aufhalten lassen.

    Dieser Gesetzesentwurf ist ein sehr wichtiger Schritt, in die richtige Richtung, dieser fraktionsübergreifenden konstruktiven Arbeit. Es gibt nicht viele Themen, auf die wir uns in diesem hohen Hause einigen können, doch diese Taten und ihre Opfer sind kein Objekt von Parteipolitik oder Streitereien.

    Deswegen kann ich sagen, dass wir dem Entwurf zustimmen werden, um dem oder der Bundesbeauftragen einen festen Handlungsrahmen geben zu können.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

  • Wie schaut es hier mit Debattenende aus?

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)