KLEINE ANFRAGE VI/023 | Saubere Luft durch Fahrverbote?

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    Kleine Anfrage an Magnus Gruensen

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.




  • Jan Friedländer

    Hat den Titel des Themas von „KLEINE ANFRAGE VI/022 | Saubere Luft durch Fahrverbote?“ zu „KLEINE ANFRAGE VI/023 | Saubere Luft durch Fahrverbote?“ geändert.
  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drucksache VI/023b


    Antwort

    des Bundesministeriums für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr


    auf die kleine Anfrage auf Drs. VI/023


    Anlage 1


    Saubere Luft durch Fahrverbote?


    Der Bundesminister beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50/EG, diese Maßnahme zu ergreifen.Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50/EG, diese Maßnahme zu ergreifen. (BVerwG 7 C 26.16) Dieser Auffassung ist auch das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr.


    2. Dem Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr ist diese Tatsache bekannt. Jedoch gibt es auch Umfragen, die zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind, stattdessen auf den ÖPV oder das Fahrrad umzusteigen (https://www.haustec.de/managem…-rad-und-e-auto-umsteigen).

    2.1.1 (sic!) Nein. Das Ziel der Fahrverbote ist nicht, pauschal die Umwelt zu schützen. Dies ergibt sich zwar indirekt aus dem Ziel der Richtlinie 2008/50/EG, aufgrund welcher gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 26.16) unter gewissen Umständen Fahrverbote nötig sind, Fahrverbote an sich sind aber gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 26.16) zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte gedacht.

    2.1.2 (sic!) Entfällt.


    3. Nein, dies ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr nicht zweifelsfrei möglich, da verschiedene Bereiche zur NOx- und Feinstaub-Belastung beitragen. Man beachte jedoch die Antwort auf Frage 3.1.2 (sic!).

    3.1.1 (sic!) Entfällt.

    3.1.2 (sic!) Es gilt, dass die höchsten Emissionen NOx je Einheit verbrauchter Energie der Verkehrsbereich aufweist, gefolgt von den Kraftwerken und Industriefeuerungen. Die niedrigsten spezifischen Emissionen werden an den Kleinfeuerungen der Haushalte festgestellt. (https://www.umweltbundesamt.de…id-emissionen#verursacher) Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Dabei gelangt Feinstaub nicht nur aus Motoren in die Luft, sondern auch durch Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. (https://www.umweltbundesamt.de…nstaub-belastung#herkunft) Ist die Ergreifung von Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte notwendig, und ist dies im Einzelfall auf Dieselfahrzeuge zurückzuführen, so sind Fahrverbote demnach nach Auffassung des Bundesministeriums für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 26.16) nicht nur zu rechtfertigen, sondern sogar geboten.




    Der Bundesminister



    Bemerkungen

    Werden Behauptungen aufgestellt, so würde sich das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr Verweise auf entsprechende Quellen für die Zukunft wünschen. Vielen Dank.

  • Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage, Herr Bundesminister.

    Gibt es diesbezüglich Nachfragen?

  • Keine weiteren Nachfragen, Herr Präsident.


    Kleine Anmerkung an den Herrn Bundesminister: Für ihr Ministerium sollten unsere "Behauptungen" doch kein "Neuland" sein. Sie und ihre Mitarbeiter kommen sicherlich ihrem Job nach und sind in ihrem Fachbereich auf dem aktuellen Stand.


    Vielen Dank

  • Keine weiteren Nachfragen, Herr Präsident.


    Kleine Anmerkung an den Herrn Bundesminister: Für ihr Ministerium sollten unsere "Behauptungen" doch kein "Neuland" sein. Sie und ihre Mitarbeiter kommen sicherlich ihrem Job nach und sind in ihrem Fachbereich auf dem aktuellen Stand.


    Vielen Dank

    Es ist nicht die Aufgabe des Bundesministeriums, von Ihnen in Anfragen aufgestellte Behauptungen zu überprüfen, insofern diese offensichtlich auf Studien basieren, zu welchen Sie einfach Quellen angeben können. Es sollte auch in Ihrem Interesse liegen, dass mein Haus den Angaben in Ihren Anfragen Vertrauen schenken kann und nicht in Zukunft jedwede Kleinigkeit überprüfen muss, Herr Kollege.

  • Waren ihnen die genannten Informationen etwa unbekannt, Herr Bundesminister?

    Ich verweise auf meine Antwort auf ihre erste Anmerkung.

    ...und ich verweise auf unsere Geschäftsordnung. Sie können hier gerne Rückfragen zur Anfrage stellen, Herr Abgeordneter Merz.

    Die Debatte dient nicht dem Smalltalk.